Er klaute auf Baustellen in Zug und Schwyz

Drahtdieb fängt sich Landesverweis ein

Auf mehreren Baustellen im Kanton Zug wurde Draht im grossen Stil gestohlen. (Bild: Symbolbild Andreas Busslinger)

Auf mehreren Baustellen in den Kantonen Zug und Schwyz kommt Draht weg. Immer wieder, monatelang. Jetzt verurteilt das Zuger Strafgericht einen 36-jährigen Kosovaren wegen gewerbsmässigen Diebstahls. Einem Gefängnisaufenthalt wird er entgehen. Dafür muss er die Schweiz verlassen.

Irgendwann brauchten sie eine Stahltür und ein Vorhängeschloss. Im Februar 2020, auf einer Baustelle im Kanton Schwyz, ist die Polizei angerückt. In letzter Zeit sei immer wieder Draht weggekommen, sagt einer der Bauarbeiter zu den Polizisten. Genauer fehlen immer wieder Drahtbinder, die gebraucht werden, um Armierungseisen zusammenzuhalten. Nach den letzten Diebstählen schliessen die Mitarbeiter eines bekannten Zentralschweizer Bauunternehmens den Draht im Keller ein. Hinter einer Stahltür und einem Vorhängeschloss. Vergebens.

Das jedenfalls hat die Zuger Staatsanwaltschaft in einer Anklage festgehalten, die sie im Juni 2022 ans Zuger Strafgericht überstellt hat. Grund war ein Verfahren gegen einen heute 36-jährigen Mann aus dem Kosovo; dieses ist abgeschlossen, vergangene Woche hat das Zuger Strafgericht sein Urteil in der Sache veröffentlicht.

Ein Jahr Gefängnis bedingt

Dieses lautet: schuldig des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls. Das Gericht verurteilt den Beschuldigten zu einer einjährigen, bedingten Gefängnisstrafe. Gleichzeitig verweist das Gericht den Kosovaren für fünf Jahre des Landes. Die Staatsanwaltschaft habe einen Landesverweis und 14 Monate Gefängnis bedingt gefordert, die Verteidigung eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen sowie eine «angemessene Busse», wie es im Urteil heisst.

Das Gericht sah es als erstellt an, dass der heute 36-Jährige und ein Komplize Drahtbinder auf mehreren Baustellen in den Kantonen Zug und Schwyz gestohlen haben. Sieben vollendete Taten und eine versuchte Tat führt das 66-seitige Urteil auf, die Diebstähle ereigneten sich zwischen November 2019 und Mai 2020.

Wenn niemand arbeitete, arbeiteten die Diebe

Das Diebesduo ging dabei immer gleich vor: Ruhte die Arbeit auf der Baustelle, verschafften sich die beiden Zugang, suchten nach den Drahtbindern und luden so viel ein, wie im Auto Platz hatte. Dabei kappten sie mehrere Vorhängeschlösser, was dem Mann letztlich zum Verhängnis wurde: An einem Bolzenschneider, der an einem Tatort gefunden wurde, stellten die Ermittler seine DNA fest.

Im Verfahren zeigte sich der Mann teilweise geständig. Jedoch hatte er nur zugegeben, zweimal auf Baustellen eingebrochen zu sein. Das Gericht konnte dem Mann nun sieben Taten (und einen Versuch) nachweisen. Die Zuger Staatsanwaltschaft hatte weitere angeklagt, in mehreren Fällen sah das Gericht diese aber nicht als erwiesen an, da die Anklagepunkte mitunter lediglich auf Einträgen in Polizeiprotokollen fussten.

Zudem korrigierte das Gericht die angeklagten Mengen teilweise signifikant nach unten. War etwa in einem Fall die Rede von 50 gestohlenen Säcken, ging das Gericht von lediglich zehn Säcken aus. Das entsprach dem Geständnis des Beschuldigten. Der Beweis, dass 50 Säcke weggekommen waren, gelang der Staatsanwaltschaft dem Urteil zufolge nicht.

Gericht bejaht Gewerbsmässigkeit

Alles in allem belief sich der Schaden auf rund 4’500 Franken, wovon der 36-Jährige die Hälfte kassierte. Das macht einen monatlichen Deliktserlös von rund 370 Franken. Und das wiederum sei ein «namhafter Beitrag» für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten. Deshalb sagt das Gericht, der Mann habe gewerbsmässig gestohlen, was wiederum einen Landesverweis nach sich zieht.

Einen solchen spricht das Gericht aus. Beim Beschuldigten, der seit über 20 Jahren in der Schweiz sei, sei kein Härtefall auszumachen. So hat er laut dem Urteil abgesehen von seiner Arbeit keinen Kontakt zur Schweizer Bevölkerung. Und da seine Frau und sein Sohn erst seit Kurzem in der Schweiz seien, hätten auch diese kein «gefestigtes Anwesenheitsrecht». Daher hält das Gericht fest: «Bei dieser Ausgangslage, insbesondere mit Blick auf die relativ kurze Aufenthaltsdauer in der Schweiz [...], ist davon auszugehen, dass es sowohl der Ehefrau als auch dem jungen Sohn zumutbar wäre, mit dem Beschuldigten zurück in den Kosovo zu ziehen, damit die Familie nicht getrennt wird.»

Ob es so weit kommt, ist offen. Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten hat Berufung angemeldet, der Fall wird also ans Obergericht gehen. Wie eine Nachfrage beim Zuger Strafgericht weiter zeigt, wurde der Komplize des 36-Jährigen im Strafbefehlsverfahren rechtskräftig verurteilt.

Verwendete Quellen
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