Luzerner fährt ohne Ausweis

Staatsanwaltschaft verurteilt unbelehrbaren Töff-Fahrer

Der Raser muss sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten. (Bild: zvg)

Ständig erwischt die Luzerner Polizei einen Töff-Fahrer, der ohne Führerschein fährt. Dabei fährt er auch zu schnell – und mit einem geklauten Nummernschild. Nun hat ihn die Luzerner Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt.

Obwohl ein Luzerner keinen Ausweis für sein Suzuki-Motorrad hat, fährt er dieses immer wieder. Davon hielten ihn auch vier Polizeikontrollen 2022 nicht ab, wie «20 Minuten» schreibt. Um seinen Töff überhaupt zu fahren, klaute er am Luzerner Franziskanerplatz das Nummernschild einer Vespa. Ab September 2022 fuhr er jeweils mit dem ausgeliehenen Nummernschild eines Freundes.

Und dabei auch mehrfach zu schnell: So sei er mit 54, 61, 57 und 84 Kilometern pro Stunde in 50er-Zonen geblitzt worden, wie das Nachrichtenportal weiter schreibt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Emmen hat ihn wegen einer Reihe an Vergehen per Strafbefehl verurteilt:

  • der widerrechtlichen Aneignung von Kontrollschildern, des Führens eines Motorrades ohne den erforderlichen Führerausweis (5x)
  • des Führens eines Motorrades ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung (5x)
  • des Verwendens eines Kontrollschildes, welches nicht für ihn oder sein Fahrzeug bestimmt ist (5x)
  • des Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit (1x)
  • des mehrfachen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit (1x)

Er muss nun eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken zahlen. Hinzu kommt eine Busse von 1000 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 2364 Franken. Ein Tagessatz wird wegen des einen Tages in Untersuchungshaft abgezogen. Insgesamt muss der Töfffahrer also 8734 Franken bezahlen.

Verwendete Quellen
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