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Ein Mann wurde in Luzern wegen Vergewaltigung und weiterer Delikte zu über drei Jahren Haft verurteilt. Er bedrohte eine Sexarbeiterin mit einer Waffe und zwang sie zum Sex.
Januar 2020: Ein damals 29-Jähriger legt sich Zuhause aufs Sofa, trinkt ein Glas Wein. Und stöbert auf Websites, um sich mit einer Prostituierten zu treffen. Weil er schon länger keinen Sex mit seiner Freundin gehabt habe. Am gleichen Tag hat er erfahren, dass sie ihr gemeinsames Kind abtreiben möchte.
Um 0.33 Uhr in der Nacht kommt die Sexarbeiterin, für die er sich entschieden hat, bei ihm an. Nur in Jeanshosen bekleidet öffnet er ihr die Tür. Sie begrüssen sich, der Mann sagt ihr, dass ihr Geld auf dem Tisch liege.
Schliesslich ziehen sich die beiden aus, die Sexarbeiterin zieht ein Kondom aus ihrer Tasche und zieht es ihm über. Der Sex beginnt einvernehmlich. Bis es eskaliert. Die Sexarbeiterin sagt dem Mann, dass er zu grob sei und sie Schmerzen habe. Doch er macht weiter. Schliesslich greift der Mann zu einer Pistole, die auf dem Nachttisch liegt, und hält diese an den Kopf der Frau. Ein bis zwei Minuten lang. Schliesslich vergewaltigt er die Frau. Mehrmals – auch ohne Kondom. Die Frau hat Angst, verspürt die ganze Zeit Schmerzen und fleht ihn an, damit aufzuhören.
So wird die Tat in einem neu veröffentlichten Urteil des Luzerner Kriminalgerichts beschrieben. Nach der Tat erzählte das Opfer alles ihrer Vorgesetzten, gemeinsam informierten sie die Polizei. Diese nahm den Mann wenig später in seiner Wohnung fest.
34-Jähriger muss ins Gefängnis
Das Luzerner Kriminalgericht spricht den heute 34-jährigen Italiener unter anderem schuldig der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und der versuchten Nötigung. Auch wird er wegen Verstössen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz sowie der mehrfachen Gewaltdarstellungen verurteilt. So fanden die Ermittler auf dem Handy des Mannes Bildmaterial von sexuellen Handlungen mit Kindern und Tieren sowie Aufnahmen von Gewaltdarstellungen. Auch besass er eine illegale Waffe sowie Kokain.
Das Kriminalgericht verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und vier Monaten, unter Anrechnung von 110 Tagen bereits erstandenem Freiheitsentzug. Zudem muss er eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90 Franken bezahlen – also insgesamt 5400 Franken. Auch muss er für die Verfahrenskosten von rund 26'500 Franken aufkommen. Zudem muss der Italiener nach Verbüssung seiner Gefängnisstrafe für zehn Jahre das Land verlassen.
Die Sexarbeiterin hat eine Genugtuung für das erlittene Leid beantragt. Das Luzerner Kriminalgericht verpflichtet den Mann, ihr eine Genugtuung in Höhe von 15'000 Franken zu bezahlen. Mit der Forderung nach Schadensersatz wird sie an den Zivilrichter verwiesen.
- Urteil des Kriminalgerichts Luzern