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Kleider, Spirituosen, Portemonnaies, Handys, Brillen – und das im Wert von Zehntausenden Franken. Das soll ein besonders dreister Langfinger geklaut haben. Im Ausland ist er gar wegen eines Schwerstverbrechens vorbestraft.
17 Monate soll die mutmassliche Diebestour des 53-Jährigen durch die Zentralschweiz gedauert haben. Kaum ein Laden war dabei vor dem Georgier sicher, wie es scheint. 22 Diebstähle soll er verübt haben, bevor ihm das Handwerk gelegt wurde. Das Deliktsgut soll einen Wert von über 30’000 Franken haben. 12 Seiten lang ist die Auflistung seiner angeblichen Diebstähle. Dafür stand der Mann kürzlich vor Gericht.
Wie das Urteil aus Luzern zeigt, handelt es sich bei dem mutmasslichen Ladendieb um einen besonders dreisten Langfinger. Dafür nicht um einen besonders geschickten. Denn wiederholt wurde er bei den angeblichen Diebstählen gefilmt. Er hat das Urteil angefochten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nicht nur Läden, sondern auch Angestellte bestohlen
Der erste Diebstahl soll er im August 2021 begangen haben. Das Ziel: ein Second-Hand-Shop in Luzern. Dort habe der mutmassliche Ladendieb mehrere Jacken in dem Laden anprobiert, schliesslich die eigene darübergezogen und sei, ohne zu bezahlen, wieder hinausspaziert. Drei Marken-Jacken im Wert von gut 1000 Franken habe er mitgehen lassen.
Danach soll er zig Supermärkte in mehreren Kantonen aufs Korn genommen haben. Dabei hatte er es scheinbar auf Spirituosen abgesehen. Das Vorgehen ist wiederum so simpel, wie dreist: Er soll in die Läden spaziert sein, dort einfach die Flaschen unter sein Gillet oder die Jacke gesteckt und die Märkte so wieder verlassen haben.
Einmal habe er sich auch ein Portemonnaie an einer Kasse gegriffen und gleich in mehreren Läden sei er in die Mitarbeiterräume eingedrungen und habe dort die Garderoben nach Geld durchsucht. Dabei habe er mehrere Portemonnaies von Angestellten der jeweiligen Läden erbeutet. Und ein anderes Mal wollte er scheinbar in einen Kiosk einbrechen, wurde dabei aber beobachtet. Teils hatte er bei den Diebstählen Komplizen dabei. Nach denen wird scheinbar noch gefahndet, wie es im Urteil heisst.
Aus der Schweiz gewiesen – kurz darauf schon wieder zurück
Im Frühling 2022 wurde der 53-Jährige nach einem Ladendiebstahl von der Berner Kantonspolizei festgenommen. Damals liefen schon in mehreren Kantonen Anzeigen gegen ihn. Er wurde daher aus der Schweiz weggewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt. Das habe ihn aber nicht davon abgehalten, schon bald wieder in die Schweiz zu kommen und weiterzustehlen. Er habe zwar auch als Maler gearbeitet – allerdings illegal.
Im Januar 2023 wurde er schliesslich verhaftet. Er kam vorzeitig ins Gefängnis, soll dort aber wiederum renitent geworden sein und habe eine Mitarbeiterin bedroht.
In Georgien wegen Tötungsdelikt im Gefängnis
Aufhorchen lässt das Vorstrafenregister des Georgiers, besonders jenes in seiner Heimat. Wegen eines Tötungsdeliktes sass er dort bereits achteinhalb Jahre im Gefängnis. Ursprünglich lautete das Strafmass 21 Jahre. Laut des Beschuldigten wurde es aber wegen «Amnesty» reduziert. Was das genau heisst, geht aus dem Luzerner Urteil nicht hervor. In Frankreich wurde er bereits wegen bandenmässigem Diebstahl verurteilt. Im Schweizer Strafregister ist er zweimal wegen Diebstahl und weil er ein Auto ohne Ausweis fuhr, verzeichnet.
Unbelehrbar sei er, findet das Luzerner Kriminalgericht. Es verurteilt ihn zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Etwas mehr als 200 Tage hat er schon abgesessen. Ausserdem wird er des Landes verwiesen. Das will der Beschuldigte aber nicht hinnehmen. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Einige kleine Delikte gibt er zwar zu, den Vorwurf des mehrfachen gewerbsmässigen Diebstahls weist er aber von sich. Dies, obwohl scheinbar einiges an Videomaterial von Überwachungskameras vorliegt, das ihn beim Stehlen zeigen soll.
Der Fall geht nun dennoch eine Instanz weiter.
- Urteil Kriminalgericht Luzern