Betrunken Unfall gebaut

Senior wehrt sich gegen Billettentzug – mit Messfehler

Beim Mann wurde ein Atemluft- und ein Bluttest durchgeführt. Nur in einem Fall wurde die falsche Masseinheit angegeben. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Ein Zuger musste das Billett abgeben, weil er sturzbetrunken einen Autounfall gebaut hatte. Er wehrte sich vor Gericht. Er habe gar nicht so viel getrunken. Dumm nur: Er berief sich auf einen Fehler im Spital.

2,4 oder 1,4 Promille, das war die Frage. Zu viel war es so oder so, darum ging es vor dem Zuger Verwaltungsgericht auch gar nicht. Aber: Hatte der Zuger genug intus, um den Scheck abzugeben? Der 73-Jährige war nämlich nicht dieser Meinung.

Passiert war es im vergangenen November. Der Mann war an einem Abend mit dem Auto in Ebertswil, gleich hinter der Zuger Kantonsgrenze, unterwegs. Dort baute er einen Unfall. Die Stadtpolizei Affoltern am Albis traf ihn schliesslich auf dem Vorplatz des Hauses seiner Exfrau. Das Auto war Schrott, der Fahrer stark betrunken.

Blaufahrer zog wegen Billettentzug vor Gericht

Er musste auf der Stelle den Führerausweis abgeben. Eine Blutprobe ergab einen Alkoholwert von 2,14 bis 2,36 Promille. Daraufhin entzog ihm das zuständige Strassenverkehrsamt des Kantons Zug den Führerausweis endgültig. Auch ein Grund sei gewesen, dass es den Verdacht auf ein Alkoholproblem gebe. So heisst es in einem Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts.

Mit dem Billettentzug wollte sich der 73-Jährige aber nicht abfinden. Er zog vors Verwaltungsgericht Zug. Sein Argument: So betrunken sei er gar nicht gewesen. Die Angabe von bis zu knapp 2,4 Promille sei falsch. Im Spital – dorthin musste er, nachdem ihn die Polizei vor dem Haus der Exfrau aufgegriffen hatte – habe man einen anderen Wert gemessen. Nämlich 1,4 Promille. Ausserdem habe er kein Alkoholproblem.

Spital gab falsche Masseinheit an

Tatsächlich steht auf dem Austrittsformular des Spitals, dass beim Blaufahrer 1,4 Promille gemessen wurden. Nur: Wie sich im Laufe der Abklärung des Gerichts zeigt, stimmte das gar nicht. Das Spital führte ein Atemtest durch, dabei seien die Masseineinheiten Promille und Milligramm pro Liter verwechselt worden. Beim separat durchgeführten Bluttest des Instituts für Rechtsmedizin in Zürich lief alles richtig.

Bei der Umrechnung von Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft in Promille gilt der Faktor zwei. Wie das Gericht festhält, seien im Spital somit tatsächlich 2,8 Promille und nicht 1,4 gemessen worden. Das sind sogar noch mehr als die 2,4 Promille, die der 74-Jährige beanstandete. So oder so hatte der Mann also mehr als genug getrunken, um einen Billettentzug zu rechtfertigen, schreibt das Gericht.

Es weist die Beschwerde ab. Für den Beschwerdeführer bleiben nur zusätzliche Gerichtskosten in der Höhe von 1200 Franken.

Verwendete Quellen
  • Urteil Zuger Verwaltungsgericht
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