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Der Zuger Regierungsrat Andreas Hostettler geriet im Zusammenhang mit dem Verkauf eines pompösen Anwesens am Ägerisee in Kritik. Nun sind neue, belastende Dokumente aufgetaucht.
Das Grundstück am Ägerisee mit zwei Villen und Seeanstoss soll 2017 für nur 16 statt des geschätzten Werts von 27 Millionen Franken verkauft worden sein. Darum verklagte die Schwester des Verkäufers ihren Bruder – schliesslich war sie Miterbin des Grundstücks mit den zwei Villen.
Das Grundstück befindet sich in der Gemeinde Oberägeri, die damals den Verkauf beurkundende Notarin stammte aus Unterägeri. Sie hätte mutmasslich in den Ausstand treten sollen, so die Kritik, die «CH Media» zuerst äusserte. Doch die Notarin sei nicht in den Ausstand getreten, sondern habe das Geschäft durchgewinkt.
Ob damals alles mit dem Rechten zuging, sollte die Zuger Direktion des Innern, der Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) vorsteht, untersuchen. Doch bei den Untersuchungen sollen Hostettler und seine Mitarbeiter nicht genau genug hingesehen haben, so der Vorwurf (zentralplus berichtete).
Umstrittene Vorwürfe gegen Anwalt
Im September 2023 standen die Untersuchungen kurz vor dem Abschluss. Die Stellvertreterin des damaligen Grundbuch- und Notariatsinspektors sei plötzlich nicht mehr erreichbar gewesen, wie «CH Media» schreibt. Obschon sie die Untersuchungen als Juristin geführt habe.
Mit der Untersuchung des Geschäfts habe ihr Ausfall nichts zu tun, beteuerte Hostettlers Direktion des Innern. Stattdessen habe sie dem Anwalt der eingangs erwähnten klagenden Schwester vorgeworfen, die Stellvertreterin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt zu haben.
Direktion des Innern habe «unbegründete Vorwürfe erhoben»
Doch ein Schreiben des Anwalts der Stellvertreterin an den Anwalt zeige nun auf: Die Stellvertreterin habe sich nie in ihrer Persönlichkeit verletzt gefühlt. Der Anwalt sagt gegenüber der Zeitung: «Die Direktion des Innern hat mich ohne Grundlage bei der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte angezeigt. Die Stellvertreterin hat von der Anzeige gar nichts gewusst. Ich wurde vor der Anzeige nicht angehört.»
Das Verfahren sei inzwischen eingestellt worden. Hingegen seien im Schreiben an den Anwalt weitere Vorwürfe angeführt. Die Direktion des Innern habe gegen die Stellvertreterin kurz vor Abschluss der Untersuchung «in massiver Weise unbegründete Vorwürfe erhoben», schreibt ihr Anwalt. Was zur mehrmonatigen Arbeitsunfähigkeit der Stellvertreterin geführt habe. Seit Mai bestehe das Arbeitsverhältnis nicht mehr.
- Artikel in der «Zuger Zeitung»