Untersuchung der Staatsanwaltschaft Zug

Rostschutz tötet Fische: Arbeiter verurteilt

Im April 2020 starben mehrer Fische im Becken einer Zugerin. (Bild: Symbolbild)

Im April 2020 verenden mehrere Fische in einem Becken im Kanton Zug: Über eine Leitung war verschmutztes Wasser ins Fischbecken gelangt. Jetzt zeigt ein Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft, was passiert ist – und wer das Fischsterben zu verantworten hat.

Fast drei Tage musste das Mittel einziehen, damit es richtig wirken konnte. Elf Liter des Rostentferners hatten die Arbeiter einer Zentralschweizer Firma in den Tagen zuvor auf die Terrasse aufgetragen, die über Google-Maps ziemlich gross, ziemlich gut gelegen und damit klassisch nach Zug aussieht.

Fast 5000 Liter Wasser brauchten sie, um das Mittel abzuspülen. Was vor der Putzaktion im April 2020 niemand beachtete: Der Rostentferner war ätzend und durfte nicht in grossen Mengen ins Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen.

Verantwortlicher fasst bedingte Geldstrafe und 400 Franken Busse

Doch genau das passierte, als die meisten der 5000 Liter Wasser über die Regenrinnen erst in die Ableitung für Regenwasser (auch bekannt als Meteorleitung) und von dort in einen kleinen Bach gelangten, der durch die Zuger Ortschaft fliesst. Der Chef der Putztruppe hatte nicht dafür gesorgt, dass das verschmutzte Wasser nicht in den Bach kam, etwa, indem er Vorkehrungen getroffen hätte, es aufzufangen.

Das aber hätte er tun müssen. Deshalb wird er jetzt, fast drei Jahre nach dem Zwischenfall, dafür belangt: Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann Anfang 40 per Strafbefehl zu 15 Tagessätzen bedingter Geldstrafe à 125 Franken und zu 400 Franken Busse. Er habe fahrlässig gegen das Gewässerschutzgesetz verstossen, werfen ihm die Strafverfolger vor.

Die Ereignisse hatten tödlich Folgen – zwar nicht für den Menschen, wohl aber fürs Tier. Denn das verunreinigte Wasser gelangte ins Fischbecken einer Nachbarin. Die Tiere verendeten, die Frau aus der Nachbarschaft erlitt durch das Fischsterben 500 Franken Sachschaden.

Zusammen mit dem Handwerker verurteilt die Staatsanwaltschaft den Geschäftsführer der Firma, die den Rostentferner herstellte. Dieser hatte auf dem sogenannten Sicherheitsdatenblatt das Mittel nicht als gefährlich beschrieben, was er hätte tun müssen. Dafür brummt ihm der Staat nun 1000 Franken Busse auf.

Gastronom leitete Abwasser anderthalb Jahre lang in die Lorze

Beide Strafbefehle liegen aktuell bei der Zuger Staatsanwaltschaft für die Öffentlichkeit zur Einsicht auf – zusammen mit einem weiteren, ähnlich gelagerten Fall: Am gleichen Tag wie den Handwerker und den Rostschutzhersteller verurteilten die Strafverfolger den 45-jährigen Betreiber eines Imbisses. Zwischen Mai 2020 und November 2021 hatte der Mann seinen Foodtruck in einem Zuger Gewerbegebiet abgestellt, wo er sein Abwasser über einen Schlauch in den Regenschacht ableitete. Jeden Tag gelangten rund 30 Liter Abwasser in die Lorze – anderthalb Jahre lang. Laut den Strafverfolgern hätte der Imbiss-Inhaber wissen müssen, dass er sein Abwasser in die Schmutzwasserkanalisation hätte leiten müssen. Hätte er die «entsprechenden Erkundigung» eingeholt, wäre es nicht zur «Gefahr der Verunreinigung von öffentlichen Gewässern» gekommen, so die Erläuterungen.

Dafür bestraft die Staatsanwaltschaft den Gastronomen gar ein wenig härter als den Handwerker aus dem Rostschutz-Fall: Statt 15 Tagessätze wie bei diesem belangen die Strafverfolger den Imbissinhaber mit 20 Tagessätzen Geldstrafe, ebenfalls bedingt ausgesprochen. Hinzu kommen 100 Franken Busse.

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Verwendete Quellen
  • Strafbefehle 1A 2021 51, 1A 2021 52 und 1A 2022 2130 der Zuger Staatsanwaltschaft
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