Ringier muss Spiess-Hegglin Hunderttausende Franken zahlen
Das Kantonsgericht Zug heisst die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin mehrheitlich gut. (Bild: ber)
Das Medienhaus Ringier muss der ehemaligen Zuger Kantonsrätin eine sechsstellige Summe als Strafe für die Berichterstattung rund um die «Landammann-Affäre» zahlen.
Dass der «Blick» es mit seiner Berichterstattung über die Geschehnisse der sogenannten Landammann-Affäre 2014 übertrieb, hat selbst der herausgebende Verlag Ringier anerkannt. Die Frage war nur noch, wie teuer es das Zürcher Medienhaus zu stehen kommt. Ende Oktober 2024 ging es vor dem Zuger Kantonsgericht genau um diese Frage (zentralplus berichtete).
Nun ist das Urteil da.
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was das Verlagshaus dazu sagt
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Das Gericht verdonnert Ringier zu einer Gewinnherausgabe von 309’531 Franken zuzüglich Zins von fünf Prozent während zehn Jahren sowie einer Entschädigung in der Höhe von 112’500 Franken. So heisst es im Urteil und einer Mitteilung des Zuger Kantonsgerichts.
Kantonsgericht: Artikel tragen zur Gewinnerzielung bei
Dieses heisst somit die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin erstinstanzlich mehrheitlich gut. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin hatte gar über 430’000 Franken plus Zinsen von Ringier gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht urteilte dabei in der Frage, ob die vier Artikel, die zwischen 2014 und 2015 erschienen, Ringier zu einer Gewinnsteigerung verholfen hatten, wenn ja, wie hoch diese war und ob Jolanda Spiess-Hegglin Anspruch auf diesen hat.
Das Kantonsgericht hält dabei fest: Eine Gewinnherausgabe kann nur dann verlangt werden, wenn eine Persönlichkeitsverletzung und in direktem Zusammenhang damit eine Gewinnerwirtschaftung vorliegt. Und dies sei hier der Fall. Die Artikel seien «aufgrund ihrer Aufmachung und Ausrichtung geeignet, zur Gewinnerzielung beizutragen», schreibt das Gericht.
Ringier: Strafe in keinem Verhältnis zum Gewinn
Das Medienunternehmen teilt auf Anfrage von zentralplus mit, dass es das Urteil weiterziehen werde. «Die Höhe des zugesprochenen Gewinnherausgabeanspruchs steht in keinem Verhältnis zum effektiv erzielten Gewinn.» Ringier-Schweiz-Geschäftsführerin Ladina Heimgartner sagt: «Die Berichterstattung über die Ereignisse rund um die ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und die Landammann-Feier 2014 zählt nicht zu den publizistischen Sternstunden dieses Landes und des ‹Blicks›.»
Man habe das Urteil des Kantonsgerichts Zug im Jahr 2020 akzeptiert, als dieses festgestellt habe, dass der «Blick» mit seiner Berichterstattung Jolanda Spiess-Hegglins Persönlichkeitsrechte verletzt habe. Zudem habe sich Ringier-CEO Marc Walder bei der Zugerin öffentlich entschuldigt.
Heimgartner sieht Medienfreiheit gefährdet
Aber die nun festgelegte Strafe gefährde die Medienfreiheit des Landes, sagt Heimgartner. «Das Gericht ignoriert in seinem Urteil die von Ringier offengelegten Geschäftszahlen.» Die rund 309’000 Franken würden jeglicher faktischer Grundlage entbehren. «Hätten wir 2014 (als das Online-Geschäft noch bei Weitem nicht so entwickelt war wie heute) solche Gewinne erzielt, hätten wir heute keine Finanzierungskrise der Medien.»
Heimgartner geht sogar noch weiter: «Dieses Urteil gefährdet die Medienfreiheit in unserem Land: Journalistinnen und Journalisten werden unter diesen Vorzeichen das «Risiko» einer personenbezogenen Berichterstattung kaum mehr eingehen wollen.» Wenn dem Journalismus derartige «Strafzettel» blühen, würden sich Journalisten künftig zweimal überlegen, ob sie dieser «Kernaufgabe» wirklich konsequent nachgehen wollen, sagt Heimgartner. «Der freie Journalismus ist eine wichtige Stütze der Demokratie und verdient es, unter allen Umständen geschützt zu werden.»
Spiess-Hegglin: «Gutes Urteil für den Journalismus»
Jolanda Spiess-Hegglin sagt gegenüber zentralplus: «Diese illegale, krass persönlichkeitsverletzende Boulevard-Kampagne hatte zu keinem Moment etwas mit Journalismus zu tun. Es ging immer nur darum, auf unsere Kosten Geld zu machen. Der so wichtige, journalistisch arbeitende glaubwürdige Teil der Medienbranche tut gut daran, sich noch entschiedener von Falschbeschuldigern, Denunzianten und Persönlichkeitsverletzern abzugrenzen.» Es sei ein gutes Urteil für den Journalismus und ein schlechtes für «menschenverachtende Schmutzkampagnen».
Matthias Stadler ist Redaktionsleiter von zentralplus und seit über zehn Jahren Journalist. Die meiste Zeit davon in Luzern und in der Zentralschweiz, während zwei Jahren auch als Ozeanien-Korrespondent.
Schreibt gerne über harte Fakten und skurrile Aufreger. Seit über zehn Jahren Journalist bei Online, Print und Fernsehen. Für zentralplus schreibt der Wahl-Luzerner seit 2024.
Ein Schlag ins Gesicht der Pressefreiheit. Frau Spiess hat sich selbst in diese Situation gebracht und will jetzt einfach Sursee Gier zum Geld zum Ausdruck bringen. Diese Frau ist einfach nur peinlich.
Roli Diglas