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Eine Frau soll mehrfach versucht haben, ihren Partner zu ermorden. Nach einem ersten Versuch mit Gift habe sie mit einer Hacke auf ihn eingeschlagen. Vor Gericht kommt es schliesslich zu Überraschungen.
Der Umzug auf den Campingplatz habe ihr endgültig den Spass verdorben. So schreibt es die Zuger Staatsanwaltschaft. Sie bringt eine 50-jährige Griechin wegen versuchten Mordes vor das Strafgericht. Der Prozess findet an diesem Donnerstag statt.
Das mutmassliche Opfer: ihr damaliger Partner, ein Brite. Seit 2014 führten die beiden eine Beziehung. Seit 2021 lebten sie in der Schweiz. Wo sie zu Beginn wohnten, ist aus der Anklageschrift nicht ersichtlich, 2023 zogen sie aber auf einen Campingplatz in einer Zuger Gemeinde. Damals schon soll die Beschuldigte mit der Beziehung unzufrieden gewesen sein, der Umzug in den Wohnwagen habe das Fass endgültig zum Überlaufen gebracht.
Rattengift in der Pastasauce – Mann isst nur einen Bissen
Die Zuger Staatsanwaltschaft wirft der 50-Jährigen vor, dass sie versucht haben soll, ihren Freund zu ermorden. Dies mit dem angeblichen Ziel, den unbequemen Lebenspartner loszuwerden.
Zunächst soll sie zu Rattengift gegriffen haben. Ende Sommer 2023 habe sie Pasta und eine Sauce gekocht. Dabei habe sie das Gift unter die Sauce gemischt und das vergiftete Essen ihrem Freund aufgetischt.
Bei einer ausreichenden Dosis hätte dies den «qualvollen Tod» des Mannes bedeutet, heisst es in der Anklageschrift. Die Frau habe «grausam» und «äusserst verwerflich gehandelt», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Gestorben ist der Mann jedoch nicht. Wie es in der Anklageschrift heisst, habe er wegen des bitteren Geschmacks der Pasta lediglich einen Bissen gegessen und dann den Teller stehen lassen. So oder so hätte die Dosis des Rattengifts in der vergifteten Sauce nicht gereicht, um einen Menschen zu töten, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Nach dem gescheiterten Versuch mit dem Rattengift in der Pasta soll die Beschuldigte schliesslich zu drastischeren Mitteln gegriffen und den direkten Angriff beschlossen haben.
Partner mit Axt-ähnlichem Werkzeug attackiert?
So soll sie an einem Abend Ende September 2023 ihren schlafenden Partner mit einer Hand-Sappie attackiert haben. Das ist ein Werkzeug zur Holzbearbeitung und gleicht einer Axt. Diese habe sie bei einem Holzstoss in der Nähe des Wohnwagens gefunden, als sie im Freien über die Beziehung und darüber, wie sie den Partner loswerden könnte, nachgedacht habe, schreibt die Staatsanwaltschaft.
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Mit dem Werkzeug soll sie mindestens 20 Mal auf den Kopf und den Oberkörper des schlafenden Mannes eingeschlagen haben. Der Mann zog sich dabei mehrere Verletzungen am Kopf und Oberkörper zu. Ausserdem habe er sich den Arm gebrochen, als er aufwachte und einen Schlag abfing. So stark soll die Wucht des Angriffs gewesen sein.
Wiederum kam der Mann mit dem Leben davon. Die 50-Jährige muss sich nun wegen mehrfachem versuchtem Mord vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von zwölf Jahren sowie eine ambulante Therapie. Ausserdem soll sie für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Die Beschuldigte befindet sich seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Opfer zieht Klage zurück und will bei Frau bleiben
Vor Gericht kommt es schliesslich zu unerwarteten Wendungen. Der Mann, der zunächst als Privatkläger auftrat, wolle seine Klage zurückziehen, sagt er plötzlich. Er wolle mit seiner Partnerin zusammenbleiben – trotz der Angriffe. Schliesslich treffe auch ihn eine Schuld. So sei es in der Vergangenheit vorgekommen, dass er handgreiflich geworden sei.
Ähnlich argumentiert auch die Verteidigung. Wie sie sagt, handle es sich nicht um versuchten Mord. Die Frau habe den Partner nicht umbringen wollen. Vielmehr, habe sie, die unter Druck gestanden habe, keinen anderen Ausweg gewusst, als ihn zu verletzten, um auf sich aufmerksam zu machen. Es sei quasi ein Hilfeschrei gewesen, um sich Gehör zu verschaffen. Sie habe zum Beispiel auf dem Boden schlafen müssen, oder sich auf einen dritten Weltkrieg – einen solchen befürchtete der Mann offenbar – vorbereiten müssen.
Mithilfe eines Pastors und in Griechenland soll Beziehung klappen
Weiter stellt er sich auf den Standpunkt, dass die erste Einvernahme der Polizei unverwertbar sei. Dies, da der Frau damals kein griechischer Dolmetscher zur Seite gestanden habe. Danach sei sie psychisch angeschlagen gewesen und nicht in der Lage gewesen sei, den Vorwürfen zu folgen. Ausserdem habe sie Medikamente nehmen müssen, welche ständig gewechselt hätten. Die Frau sei schlicht nicht einvernahmefähig gewesen.
Die Beschuldigte selbst wirkt vor Gericht erschöpft und müde. Auf die Fragen der Richter antwortet sie langsam und seufzt jeweils tief. Gekleidet in schwarzes Sakko mit weisser Bluse erklärt die 50-Jährige, auch sie wolle die Beziehung aufrechterhalten. Die beiden hätten mit einem Pastor gesprochen, welcher Ihnen aufgezeigt habe, dass es Lösungen miteinander gebe. So wollten sie künftig zusammen in Griechenland leben. Auch wenn sie nicht des Landes verweisen würde, wolle sie ins Heimatland zurückkehren.
Das Urteil ist noch ausstehend.
- Anklageschrift der Zuger Staatsanwaltschaft
- Besuch der Verhandlung