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Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen 25-jährigen Töfffahrer zu einer bedingten Haftstrafe. Er bretterte mit über 160 Kilometer pro Stunde durch den Sonnenbergtunnel.
80 Kilometer pro Stunde gilt eigentlich im Sonnenbergtunnel auf der Autobahn A2 bei Luzern. Der 25-Jährige, der kürzlich vor dem Luzerner Kriminalgericht stand, überschritt die Tempolimite um mehr als das Doppelte.
Laut Staatsanwaltschaft war er im Mai 2024 kurz nach 22 Uhr auf der A2 unterwegs in Richtung Süden. Im Sonnenbergtunnel habe er zuerst heruntergeschaltet, um laute Knallgeräusche mit dem Motor zu erzeugen, raste schliesslich an einer zivilen Polizeipatrouille der Luzerner Polizei vorbei und beschleunigte weiter. Auf dem Tacho: 166 Kilometer pro Stunde.
«Vorsätzlich und somit verantwortungslos»
Dafür stand der Töfffahrer kürzlich vor dem Luzerner Kriminalgericht. Nun liegt dessen Urteil vor. Es verurteilt den 25-jährigen Raser zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss er eine Busse von 200 Franken sowie die Verfahrenskosten von 2180 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Kriminalgericht übernimmt dabei weitestgehend den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Diese schreibt, der Raser habe «vorsätzlich und somit verantwortungslos» die Höchstgeschwindigkeit überschritten und das Risiko von eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern in Kauf genommen. Ausserdem ist er wegen Körperverletzung und Raufhandels sowie wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand vorbestraft.
- Urteil Kriminalgericht Luzern