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Ein 25-jähriger Mann soll 2022 in Luzern einen Bekannten ermordet haben. Er streitet alles ab. Das Kriminalgericht verurteilte ihn dennoch. Nun steht er vor dem Kantonsgericht.
Der Afghane, der in Frankreich wohnte, muss sich für eine Tat verantworten, die er im Juni 2022 begangen haben soll. Der Beschuldigte reiste damals aus Frankreich ein und kam bei einem Bekannten in Luzern unter. In dessen Wohnung spielte sich die Tat ab. Am Morgen des 26. Juni soll der Beschuldigte den Mann von hinten angegriffen und auf dessen Nacken, Rücken, Brustkorb und weitere Körperteile eingestochen haben.
25 Stich- und neun Schnittverletzungen seien es gewesen, die schliesslich zum Tod des Opfers, ebenfalls ein Mann aus Afghanistan, geführt hätten. So heisst es in der Anklageschrift.
Blut abgezapft und beim Zwiebelschneiden verletzt?
Vergangenen Juli stand der Beschuldigte vor dem Kriminalgericht (zentralplus berichtete). Dort stritt er alles ab. Er sei in die Schweiz gekommen, weil ihm sein Freund versprochen habe, ihm bei der Jobsuche zu helfen. Einige Tage sei er geblieben und dann wieder zurück nach Frankreich gereist, weil er dort ein Vorstellungsgespräch gehabt haben soll. Auf die Frage, wie sein Blut in der Wohnung des Opfers ins Bad, auf den Wohnungsschlüssel oder auch auf die Leiche selbst kam, sagte er, dies stamme nicht von ihm.
Auf den Hinweis, dass DNA-Auswertungen das Gegenteil beweisen würden, packte er wirre Theorien aus. Es könne sein, dass ihn jemand im Schlaf betäubt habe, um ihm Blut abzuzapfen. Um dieses dann in der Wohnung zu verteilen. Ausserdem könnten ja auch Wissenschaftler mal Fehler machen.
Als Beweis für seine Schuld argumentierte die Staatsanwaltschaft unter anderem damit, dass der 25-Jährige, nachdem er zurück nach Frankreich gereist sei, wegen einer Verletzung an einem Finger an der rechten Hand ins Spital hätte müssen.
Der Beschuldigte argumentierte, er habe sich diese Verletzung erst zurück in Frankreich beim Zwiebelschneiden zugezogen.
«Räuberpistolen» – Erste Instanz spricht 20 Jahre Gefängnis
«Räuberpistolen», fand die Staatsanwaltschaft. Und auch das Kriminalgericht. Auch, wenn niemand mehr so wirklich nachvollziehen konnte, was sich 2022 in der Wohnung abspielte, die Beweislast sei zu erdrückend. Es verurteilte den Mann zu 20 Jahren Gefängnis (zentralplus berichtete). Dagegen hatte dieser Berufung eingelegt. Darum wird der Fall nun am Donnerstag vor dem Luzerner Kantonsgericht verhandelt. Es gilt vorerst noch die Unschuldsvermutung.
- Medienarchiv zentralplus