Nach Hundebiss im Ausgang

Polizist erhält Freispruch – Partygänger verurteilt

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Polizisten freigesprochen. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Das Luzerner Kriminalgericht hat im Falle eines Polizeihundebisses ein Urteil gesprochen. Der Polizist erhält einen Freispruch, während der Gebissene verurteilt wurde.

Für einen 29-Jährigen endete eine Partynacht mit 13 Löchern im Bein. Ein Polizeihund fügte ihm diese Verletzungen zu. Ein Polizist und der Partygänger mussten sich deswegen vor Gericht für ihr Handeln in jener Nacht verantworten (zentralplus berichtete). Jetzt hat das Luzerner Kriminalgericht ein Urteil gesprochen.

Das Kriminalgericht sprach den 46-jährigen Ordnungshüter von dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. Den vom Hund gebissenen Partygänger hingegen befand das Kriminalgericht in vier Anklagepunkten für schuldig. Unter anderem wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte, Hinderung einer Amtshandlung und mehrfacher Störung des Polizeidienstes.

Partynacht kommt den Gebissenen teuer zu stehen

Der 29-Jährige bekam eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und 20 Tagen aufgebrummt. Lässt er sich in den nächsten drei Jahren erneut etwas zu Schulden kommen, wandert er hinter Gitter. Zudem muss der Verurteilte tief ins Portemonnaie greifen.

Er muss Bussen von insgesamt 1500 Franken bezahlen. Obendrauf muss der Gebissene die Verfahrenskosten von 3700 Franken tragen. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Luzerner Kriminalgerichts
  • Medienarchiv zentralplus
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