Vier Verhaftungen

Polizeiaktion gegen Terrorismus in Luzern

Im Rahmen einer Polizeiaktion gegen Terrorismus sind am Montag vier Männer verhaftet worden. (Bild: Symbolbild: Luzerner Polizei)

Zeitgleich hat am Montag in den Kantonen Luzern, Zürich und St. Gallen sowie in Deutschland eine Polizeiaktion gegen Terrorismus stattgefunden. Vier Männer wurden verhaftet.

Aleem N. ist seit langem Anhänger jihadistischer und radikalislamischer Ideen. Mitte September 2020 reist er von Deutschland aus in die Türkei, um von dort weiter nach Syrien zu gelangen. In Syrien will er sich dem «Islamischer Staat» (IS) anschliessen. Dazu kommt es aber nicht.

Ab April 2021 gliedert er sich von Deutschland aus in den IS ein. Er engagiert sich in der Propaganda für die Vereinigung. Seine Aufgabe besteht darin, offizielle Texte, Videos oder Audiobotschaften des IS aus dem Arabischen ins Deutsche zu übersetzen. Er verbreitet sie auf verschiedenen Kanälen des Messenger-Dienstes Telegram im deutschsprachigen Raum.

Im Januar 2022 will er erneut in Operationsgebiete des IS reisen. Der Versuch scheitert erneut.

Netzwerk des Terrors mit Verbindung nach Luzern

Am 13. Juni 2022 wird er festgenommen. Die Deutsche Bundesanwaltschaft wirft ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Die Verhaftung erfolgt im Rahmen einer koordinierten Polizeiaktion gegen Terrorismus, die gleichzeitig in Deutschland und der Schweiz abläuft. Auch die Luzerner Polizei ist daran beteiligt.

In der Schweiz werden zwei junge Erwachsene aus dem Kanton Zürich verhaftet – und ein Jugendlicher aus Winterthur. «Die drei in der Schweiz verhafteten Personen standen sowohl miteinander als auch mit der in Deutschland durch die deutschen Behörden verhafteten Person in Verbindung», schreibt die Schweizer Bundesanwaltschaft in einer Medienmitteilung.

Terrorismusverdacht: Hausdurchsuchungen in Luzern ?

Nachfragen dazu, wie die Luzerner Polizei an der Aktion beteiligt war und welche Verbindungen das Netzwerk in die Zentralschweiz hatte, würgt die Bundesanwaltschaft ohne Begründung ab. «Wir bitten um Verständnis, dass sich die Bundesanwaltschaft zurzeit nicht über die heute publizierte Medienmitteilung hinaus äussern kann», heisst es seitens der Medienstelle lediglich. Die Luzerner Polizei selber darf dazu nicht sagen, weil die Kommunikationshoheit beim Bund liegt.

Vor gut einem Jahr hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Terrorismus-Gesetz angenommen (zentralplus berichtete). Damit wurden die präventiven Kompetenzen des Bundesamtes für Polizei massiv ausgebaut.

Verwendete Quellen

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