Tatort Zuger Altersheim

Pflegehelfer bringt Senioren um 30’000 Franken

Eine Pflegehelfer hat das Vertrauen eines dementen Seniors ausgenützt und ihn bestohlen. (Bild: Symbolbild: Emanuel Ammon/AURA)

In einem Zuger Altersheim hat ein Pflegehelfer einem Bewohner zwei Bankkarten gestohlen und sich mit rund 30'000 Franken bereichert. Der 55-Jährige wurde am Montag vom Kriminalgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage habe sich der Angeklagte schuldig gemacht, hält das Gericht in seinem Urteil fest. Der in der Schweiz geborene Italiener wurde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt. Zusätzlich hätte der Mann für die Tat obligatorisch des Landes verwiesen werden müssen.

Keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit – und somit kein Landesverweis

Doch der 55-Jährige sei in der Schweiz geboren und aufgewachsen, habe zwei Kinder, spreche zwei Landessprachen und sei nicht vorbestraft. Daher taxiere das Gericht die Taten als einmaliger «Ausrutscher im Lebenslauf des Beschuldigten», wie «Pilatus Today» berichtet.

Der Beschuldigte habe die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht in besonderem Masse gefährdet, erwägt das Gericht weiter. Daher könne auf den Landesverweis verzichtet werden. Der 55-Jährige muss jedoch das gestohlene Geld zurückzahlen und für die Gerichtskosten von 2'355 Franken aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Senior war dement und wehrlos

Im Januar 2022 hatte der Beschuldigte einem Bewohner in einem Altersheim, in dem er arbeitete, zwei Bankkarten mitsamt der Pin-Codes gestohlen. In der Folge dessen hat er 47 Mal Geld abgehoben und Zahlungen getätigt. Insgesamt brachte er den Senior um 30'000 Franken.

Wie das Kriminalgericht festgestellt hat, habe der Beschuldigte das Vertrauen des dementen, wehrlosen Mannes ausgenützt und dem Opfer erheblichen Vermögensschaden zugefügt. Es sei eine mittelschwere Tat. Immerhin habe der Beschuldigte die Tat von Anfang an gestanden und bereut.

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