Pädophiler Musiklehrer darf nie mehr mit Kindern arbeiten
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Ein 28-jähriger Musiklehrer hat während Jahren Kinderpornos geschaut. Nun hat das Luzerner Kriminalgericht den in Montenegro geborenen Mann verurteilt – auf eine Ausschaffung verzichtet es aber.
Über 2000 Bilder und fast 300 Videos mit Kinderpornografie fanden die Ermittler auf Datenträgern, die einem heute 28-Jährigen gehören. Gesammelt hatte der im Kanton Luzern wohnhafte Mann die Dateien über einen Zeitraum von acht Jahren. Nun hat ihn das Luzerner Kriminalgericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen Besitz und Konsum von mehrfach verbotener Pornografie schuldig. Es sprach eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 20 Franken aus, total 3600 Franken. Diese ist bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 900 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten bezahlen und sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.
Der Musiklehrer, der 2013 im Alter von 19 Jahren in die Schweiz kam und hier Musik studierte, darf zudem sein Leben lang nicht mehr mit Kindern arbeiten, sei es im beruflichen Umfeld oder in einer organisierten ausserberuflichen Tätigkeit. Der 28-Jährige hatte zuvor jahrelang in Luzerner Gemeinden Kinder im Alter von 7 bis 16 Jahren unterrichtet.
Keine Ausschaffung, obwohl Katalogtat vorliegt
Auf eine Ausschaffung verzichtet das Luzerner Kriminalgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft, obwohl eine sogenannte Katalogtat vorliegt. Liegt eine solche vor, ist im Regelfall eine Landesverweisung anzuordnen. Es ist dem Mann zugute zu halten, dass er sich im Strafverfahren von Anfang an kooperativ, einsichtig und geständig zeigte, schreibt das Kriminalgericht.
Der Verurteilte, der auch kroatischer Staatsbürger ist, habe eingesehen, dass seine Handlungen dumm und unreif gewesen seien und dass er nie wieder so etwas machen würde. Es bestehe eine geringe Rückfallgefahr.
In der Schweiz sind seine Resozialisierungschancen laut dem Gericht besser, da er sowohl in Montenegro als auch in Kroatien «praktisch kein soziales Umfeld mehr hat». Es sei ein schwerer persönlicher Härtefall. Zudem würden die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung die privaten Interessen des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen.
Das Urteil ist rechtskräftig und kam im abgekürzten Verfahren zustande. Der Beschuldigte gestand die ihm vorgeworfenen Delikte. Er akzeptierte auch den Strafantrag der Staatsanwaltschaft.
- Urteil des Luzerner Kriminalgerichts
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