Luzerner Gericht verzichtet auf Ausschaffung

Pädophiler Musiklehrer darf nie mehr mit Kindern arbeiten

Ein früherer Musiklehrer ist wegen Konsum von Kinderpornografie verurteilt worden. (Symbolbild) (Bild: Pixabay)

Ein 28-jähriger Musiklehrer hat während Jahren Kinderpornos geschaut. Nun hat das Luzerner Kriminalgericht den in Montenegro geborenen Mann verurteilt – auf eine Ausschaffung verzichtet es aber.

Über 2000 Bilder und fast 300 Videos mit Kinderpornografie fanden die Ermittler auf Datenträgern, die einem heute 28-Jährigen gehören. Gesammelt hatte der im Kanton Luzern wohnhafte Mann die Dateien über einen Zeitraum von acht Jahren. Nun hat ihn das Luzerner Kriminalgericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen Besitz und Konsum von mehrfach verbotener Pornografie schuldig. Es sprach eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 20 Franken aus, total 3600 Franken. Diese ist bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 900 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten bezahlen und sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.

Der Musiklehrer, der 2013 im Alter von 19 Jahren in die Schweiz kam und hier Musik studierte, darf zudem sein Leben lang nicht mehr mit Kindern arbeiten, sei es im beruflichen Umfeld oder in einer organisierten ausserberuflichen Tätigkeit. Der 28-Jährige hatte zuvor jahrelang in Luzerner Gemeinden Kinder im Alter von 7 bis 16 Jahren unterrichtet.

Keine Ausschaffung, obwohl Katalogtat vorliegt

Auf eine Ausschaffung verzichtet das Luzerner Kriminalgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft, obwohl eine sogenannte Katalogtat vorliegt. Liegt eine solche vor, ist im Regelfall eine Landesverweisung anzuordnen. Es ist dem Mann zugute zu halten, dass er sich im Strafverfahren von Anfang an kooperativ, einsichtig und geständig zeigte, schreibt das Kriminalgericht.

Der Verurteilte, der auch kroatischer Staatsbürger ist, habe eingesehen, dass seine Handlungen dumm und unreif gewesen seien und dass er nie wieder so etwas machen würde. Es bestehe eine geringe Rückfallgefahr.

In der Schweiz sind seine Resozialisierungschancen laut dem Gericht besser, da er sowohl in Montenegro als auch in Kroatien «praktisch kein soziales Umfeld mehr hat». Es sei ein schwerer persönlicher Härtefall. Zudem würden die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung die privaten Interessen des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen.

Das Urteil ist rechtskräftig und kam im abgekürzten Verfahren zustande. Der Beschuldigte gestand die ihm vorgeworfenen Delikte. Er akzeptierte auch den Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Luzerner Kriminalgerichts
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3 Kommentare
  • Profilfoto von Marc
    Marc, 17.03.2023, 10:32 Uhr

    Super. Keine Ausschaffung und dazu ein Berufsverbot. Wem er jetzt wohl auf der Tasche liegen wird?
    Und was brauchts eigentlich noch bis solche Typen ausgeschafft werden?

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  • Profilfoto von LD
    LD, 17.03.2023, 08:37 Uhr

    Wer hat noch Vertrauen in unser Justizssystem, wenn die sogenannt unabhängigen Gerichte die Politik wegen einer politischen Plandemie nicht zurückbindet? Die Grundrechte sind eingeschränkt, die Politik kann nun zu jeder Zeit über uns verfügen. Das Volk (franz. peuple, dazu gibt es eine volkstümliche Abwandlung, darf ich hier aber nichts sagen) hat dem untertänigst zugestimmt inkl. neuem Polizeigesetz, das allein auf behaupteten Verdacht jemandem wochenlang inhaftierten kann, ohne Anwalt, ohne Haftrichter.
    Die Gerichte erfüllen ihren Auftrag, allein Recht und Verfassung zu verteidigen, nicht mehr. Sie sind zu Gehilfen der Politik geworden.
    Und die Politik will, und organisiert tatkräftig die Völkervermischung. Sie nehmen jeden, egal ob es passt. Wir haben Sozialprogramme jeder Art für jeden und erfüllen brav die Agenda der Globalisten.
    Ich würde mich mal über den allgemeinen Geisteszustand aufregen.

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  • Profilfoto von Der Empörte
    Der Empörte, 16.03.2023, 16:12 Uhr

    Wie bitte? Auf eine Ausschaffung wird verzichtet? Seine Handlungen sind «dumm und unreif?» Sie sind höchst kriminell und absolut abscheulich. Jedem Bild auf seinem Computer geht ein Verbrechen voraus, somit ist er für die Misshandlungen mitverantwortlich. Ein skandalöses Urteil! So verliert man jegliches Vertrauen ins Rechtssystem. Ich hoffe hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

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