Missbrauch im Pfadiheim in Reiden

Pädophiler Lehrer betreute erneut Kinder

Im Pfadiheim Reiden kam es während Jahren immer wieder zu Übergriffen.

(Bild: Google Maps)

Ein pädophiler Lehrer hatte seinen Lebenslauf gefälscht. So kam er an ein Praktikum, bei dem er Kinder betreute. Er hatte über Jahre kleine Mädchen in einem Pfadiheim in Reiden sexuell missbraucht. Das Bundesgericht verhängt nun ein Berufsverbot.

Insgesamt viermal war der Mann in den Jahren 2006 bis 2012 in den frühen Morgenstunden in das Pfadiheim in Reiden eingebrochen und verging sich an minderjährigen Mädchen. Er fasste sie an und masturbierte vor den 7 bis 11-Jährigen. Besondere Brisanz erhielt der Fall, weil der Solothurner zu diesem Zeitpunkt als Lehrer tätig war (zentralplus berichtete).

Das Kriminalgericht Luzern verurteilte den damals 51-Jährigen 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Heisst: Der pädophile Lehrer blieb auf freiem Fuss. Bedingung: Er durfte innerhalb einer Probezeit von vier Jahren nicht rückfällig werden und musste seine Störungen behandeln lassen. Weiter verbot ihm das Kriminalgericht «ausserberufliche oder freiwillige Tätigkeiten in der Betreuung von Kindern unter 16 Jahren».

Vom Kanton Solothurn hat der Lehrer eine Berufssperre erhalten, er darf also nicht mehr als Primarlehrer arbeiten.

Wortklauberei spricht gegen echte Einsicht

Rückfällig wurde der Mann nicht – soweit bekannt. Aber von Einsicht kann angesichts seines Verhaltens wohl keine Rede sein. Von Februar bis Mai 2021 machte er ein Praktikum, bei welchem er erneut mit Kindern und Jugendlichen in Berührung kam. Er fälsche sogar seinen Lebenslauf, um die Chancen für den Job zu verbessern.

«Der Schutz der Kinder ist wichtiger als seine freie Berufswahl.»

Aus dem Urteil des Bundesgerichts

Hat er damit gegen die Auflagen verstossen? In diesen war ja nur von «ausserberuflichen oder freiwilligen Tätigkeiten» die Rede. Das Praktikum war zudem kein schulisches, weshalb er auch nicht gegen das Berufsverbot verstiess.

Probezeit verlängert, Berufsverbot ausgeweitet

Trotzdem reagierte das Kriminalgericht umgehend, als es vom Vollzugs- und Bewährungsdienst davon erfuhr. Es verlängerte die Probezeit um zwei Jahre und präzisierte, dass der ehemalige Lehrer allgemein keine Tätigkeiten in der Betreuung von Kindern unter 16 Jahren wahrnehmen darf.

Dagegen wehrte sich der pädophile Lehrer vor dem Bundesgericht. Er habe gegen keine der Weisungen verstossen, machte er geltend. Er habe gar nicht daran gedacht, dass es ein Problem sein könnte, dieses Praktikum zu machen.

Der Bewährungsdienst hingegen argumentierte, der verurteile Sexualstraftäter sehe nicht ein, dass er auf Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen verzichten müsse. Deshalb gebe es Bedenken an seinem «künftigen Wohlverhalten.»

Diese Haltung bestätigt jetzt auch das Bundesgericht. «Der Schutz der Kinder ist wichtiger als seine freie Berufswahl», heisst es im Entscheid, der am Mittwoch publiziert wurde.

Verwendete Quellen
  • Urteil 6B_75/2022 des Bundesgerichts
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