Bei einem Arbeitsunfall an einer Hochspannungsleitung kam es zu einem Stromausfall in Kriens. Dabei verlor ein Mann sein Leben. Das Kantonsgericht Luzern musste diese Woche darüber entscheiden, wer die Schuld an seinem Tod trägt.
Eines Nachmittags gingen in Kriens und Schwarzenberg plötzlich die Lichter aus. Ein grossflächiger Stromausfall legte alles lahm – für zwei Stunden. Einige werden sich an den Augusttag vor drei Jahren erinnern. Was die Wenigsten wissen: Zu diesem Zeitpunkt kämpfte ein Mann um sein Leben.
Zwei Bauarbeiter an der Gemeindehausstrasse hatten beim Bohren eine Mittelspannungsleitung getroffen und den Stromausfall verursacht (zentralplus berichtete). Der Ältere der beiden erlitt schwere Hautverbrennungen. Wenige Wochen später verstarb er im Spital.
Angehörige des Mannes verklagten den Bauleiter wegen fahrlässiger Tötung und forderten Genugtuung. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen a 100 Franken. Das Luzerner Kantonsgericht urteilt jetzt, dass der Beschuldigte seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat. Wie auch schon vor dem Bezirksgericht Kriens wird der Bauleiter freigesprochen.
Was an jenem Tag geschah
Rückblick: Auf einer Baustelle an einem Neubaukomplex in Kriens arbeiteten an einem Augusttag 2019 zwei Bauarbeiter einer Firma für Werkleitungen. Ein junger Maurer und ein älterer Kollege im Pensionsalter, der nur noch gelegentlich auf Abruf tätig war. Letzterer hatte am Vortag vom Bauleiter den Auftrag erhalten, einen Graben für Kabel auszuheben und einen Leitungsschacht der CKW freizulegen. Um dort den Leitungsverlauf zu prüfen.
Nachdem der Graben mit dem Bagger ausgehoben war, stieg der ältere Kollege in den Schacht und installierte eine Bohrmaschine. Er bohrte zwei Kabellöcher vom Schacht in Richtung des frisch ausgehobenen Grabens. Beim dritten Loch sprühten plötzlich Funken und ein zischendes Geräusch entstand.
Die Männer unterbrachen die Arbeit, vorahnend, dass sie eine Leitung getroffen hatten. Als der Ältere zurück in den Schacht stieg, vermutlich um die Bohrmaschine zu holen, kam es zum Kurzschluss. Die angebohrte Hochspannungsleitung der EWL entlud sich in einem Lichtbogen und verletzte ihn schwer. Auch der jüngere Kollege ausserhalb des Schachts erlitt leichte Verletzungen.
Gab der Bauleiter den Auftrag?
In dem Gerichtsverfahren strittig war, inwieweit der Bauleiter für die Bohrung im Schacht verantwortlich ist. Da kein Polier oder Vorgesetzter vor Ort war, handelte der ältere Kollege eigenmächtig, gab seinem jüngeren Kollegen sogar Aufträge. Doch stieg er selbst im Auftrag des Bauleiters in den Schacht?
Die Kläger argumentieren, der Bauleiter hätte dem Verstorbenen am Vortag angedeutet, in den Schacht zu steigen. Der Beschuldigte beharrt darauf, diesen Auftrag nie erteilt zu haben. Er hatte den Bauarbeiter lediglich angewiesen, den Schacht zu öffnen und zu sondieren, wie die Leitungen verlaufen. Erst ein Polier, der am Nachmittag bestellt war, hätte die Grabungsarbeiten fortsetzen sollen.
Das Gericht folgt der Argumentation des Beschuldigten. Es habe weder eine Erlaubnis, noch eine Anweisung vorgelegen, in dem Schacht zu arbeiten.
Wurden Sorgfaltspflichten verletzt?
Ebenfalls strittig war, ob der Bauleiter seine Sorgfaltspflichten zur Kenntlichmachung der Leitungen verletzt hat. Die Kläger argumentieren, der Bauleiter hätte dafür sorgen müssen, dass eine schriftliche Absprache mit CKW und EWL bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen vorliegt. Ausserdem hätte er den Arbeiter über die EWL Stromleitung neben dem Schacht informieren müssen.
Das Gericht betont, dass der angeklagte Bauleiter kein Vorgesetzter des Verstorbenen war. Zudem war dem Arbeiter mit seinen 40 Jahren Berufserfahrung sicherlich die Gefährlichkeit der Arbeiten in der Nähe von Werkleitungen bewusst. Da er ohne Auftrag begann, Löcher in die Schachtwand zu bohren, handelt es sich – so Gericht – um eigenverantwortliche Selbstgefährdung.
Den Grossteil der Prozesskosten von rund 10’000 Franken trägt der Staat. Lediglich die Hälfte der Kosten für das Berufungsverfahren müssen die Privatkläger begleichen. Innerhalb von 30 Tagen kann gegen das Urteil Beschwerde eingereicht werden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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