Der Mann, der Ende Oktober in Baar mutmasslich seinen Vater getötet hatte, war vorverurteilt. Trotz hoher Rückfallgefahr war er auf freiem Fuss.
Ein 72-jähriger Mann kam Ende Oktober in Baar ums Leben. Er wurde getötet. Bei dem mutmasslichen Täter soll es sich um seinen Sohn handeln (zentralplus berichtete).
Wie die «Zuger Zeitung» und zuvor der «Blick» schreiben, soll der Mann den Behörden bekannt gewesen sein. Im August 2017 schlug er eine Frau und deren Tochter brutal zusammen (zentralplus berichtete) und musste vor Gericht. Damals wurde bei dem Mann eine Schizophrenie festgestellt. Aufgrund derer wurde er für schuldunfähig befunden und eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.
Hohe Rückfallgefahr – trotzdem frei
Ein Gutachten attestierte dem Baarer, dass er ein hohes Rückfallrisiko aufweise und wieder gewalttätig werden könnte. Wie die «Zuger Zeitung» schreibt, war der Mann trotzdem auf freiem Fuss. Ende Oktober soll er seinen Vater getötet haben.
Wie konnte das also geschehen? Bei der Zuger Sicherheitsdirektion verweist man auf den Persönlichkeitsschutz. Sie könne keine Auskünfte zum konkreten Vollzugsverlauf geben. Es gebe aber drei Gründe, weshalb eine stationäre therapeutische Massnahme aufgehoben wird. Erstens: Sie erscheint aussichtslos. Zweitens: Eine geeignete Einrichtung besteht nicht oder nicht mehr. Drittens: Die Höchstdauer ist erreicht und die Voraussetzungen für die bedingte Entlassung sind nicht eingetreten.
Ob einer dieser Fälle beim mutmasslichen Täter aus Baar eingetreten ist und er deshalb auf freiem Fuss war, ist unbekannt. Dieser befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
- Artikel «Zuger Zeitung»