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Seine mutmasslichen Betrugsfälle beschäftigen schweizweit. Nun hat das Bundesstrafgericht entschieden, dass Zug für die Verfolgung zuständig ist. Die Zuger Behörde sah das anders.
Die Geschichte beginnt im Februar 2023. Ab dann soll der Beschuldigte A. in verschiedenen Kantonen Fahrzeuge erworben, aber nicht bezahlt haben. Dabei soll er gefälschte Zahlungsbelege oder stornierte Überweisungen genutzt haben, wie das Bundesstrafgericht in einem aktuellen Beschluss der Beschwerdekammer aufzeigt.
Das Gericht schreibt, es sei von gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung auszugehen. Weil die Taten in den Kantonen Zug, Luzern, Schwyz, Bern, Aargau, Solothurn, Neuenburg und Basel-Landschaft geschahen, ergab sich jedoch die Frage, wer für die Strafverfolgung des mutmasslichen Betrügers verantwortlich ist.
Bereits im März 2023 vermittelte die Zuger Polizei zwischen dem mutmasslichen Betrüger und einem Verkäufer, der auf 2'250 Franken Bezahlung wartete und Betrug fürchtete. Dieser Fall wurde aber schnell zu den Akten gelegt. Die erste Verfolgung ausserhalb des Kantons Zug unternahmen dann die Behörden in Luzern.
Anschliessend forderte die Emmer Staatsanwaltschaft während des Jahres 2024 die Staatsanwaltschaft Zug mehrfach auf, das Verfahren gegen den mutmasslichen Betrüger zu übernehmen. Die Zuger Behörden lehnte jedoch jeweils ab, in Form von sogenannten Nichtanhandnahmeverfügungen.
Bundesgericht spricht Machtwort
Im Herbst wandte sich die Luzerner Oberstaatsanwaltschaft an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, um den Gerichtsstand zu klären. Sie entschied: Die Zuger Behörde hätte als erstes Verfolgungshandlungen durchgeführt und sei daher zuständig. Auch die Einstellung des Verfahrens ändere daran nichts.
Nun muss Zug den Fall also aufklären – auch, wenn die Staatsanwaltschaft das eigentlich nicht wollte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
- Beschluss vom 6. Dezember 2024 Beschwerdekammer Bundesstrafgericht