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Zwei junge Männer überfielen im Sommer 2022 einen Volg in Schachen. Nun wurden beide verurteilt. Der eine kam glimpflich davon.
Räuberische Erpressung, Raub, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch – so lauten die Vorwürfe, deretwegen zwei junge Männer vor dem Luzerner Kriminalgericht standen. Die heute 21- und 22-Jährigen überfielen im August 2022 ein Volg-Filiale in Schachen (zentralplus berichtete).
An jenem Sommerabend fuhren sie mit einem Auto zum Volg. Dieses gehörte der Mutter des einen. Die beiden trugen schwarze Kleidung und Handschuhe. Einer hatte sich mit einem Schal verhüllt, der andere hatte eine Mütze mit Löchern für die Augen über den Kopf gezogen. Sie beide hatten Küchenmesser dabei, jeweils mit einer Länge von gut 34 Zentimetern.
Einer hielt Wache, der andere zwang Verkäuferin, Kasse zu leeren
Im Volg gingen sie schnurstracks zur Verkäuferin, welche sich im hinteren Teil des Ladens befand. «Überfall, Geld», sagten sie laut Urteil des Kriminalgerichts. Zusammen mit der Verkäuferin gingen sie zur Kasse und zwangen sie, diese zu öffnen. Während einer der beiden Wache hielt, räumte sein Komplize die Kasse aus und packte das Geld in einen schwarzen Abfallsack. Die Verkäuferin musste ihnen helfen.
Dann zwangen die beiden jungen Männer sie, den Tresor im Büro zu öffnen und das Geld darin ebenfalls in den Sack zu verstauen. Gut 3800 Franken erbeuteten die beiden Diebe. Dann zwangen sie die Verkäuferin, sich auf den Boden zu legen, sagten ihr noch, sie solle 20 Sekunden warten, und fuhren wieder davon – wiederum mit Mutters Auto.
Zurück zu Hause bei einem der Beschuldigten entledigten sie sich der Kleider, die sie beim Überfall trugen, sowie der Messer und teilten die Beute auf. Lange konnten sich die beiden Diebe nicht freuen. Bereits einen Tag nach dem Überfall auf den Volg in Schachen wurden sie von der Polizei gefasst. Wie diese damals schrieb, war sie dank Hinweisen aus der Bevölkerung auf die richtige Fährte gelangt. Nun standen die beiden Männer vor Gericht.
Gericht lässt den einen mit blauem Auge davonkommen
Zumindest einer der beiden ist dabei geständig. Das geht aus dem begründeten Urteil hervor. Beim anderen liegt nur das Urteilsdispositiv ohne weitere Erklärungen vor. Beide Männer haben Wurzeln in Bosnien, wohnen aber seit der Geburt in der Schweiz.
Ihr Verschulden wiege nicht mehr leicht, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklage. So heisst es im begründeten Urteil des einen Räubers: «Er entschied sich bewusst dafür, maskiert und mit einem Messer bewaffnet einen Raubüberfall zu verüben. Mit ihrem Auftreten versetzten sie die Verkäuferin in Angst und Schrecken.» Wenigstens sei er reuig und er habe sich beim Überfall weniger aktiv als sein Komplize verhalten.
Er kommt glimpflicher davon. Das Kriminalgericht Luzern verurteilt ihn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren bedingt. Das Land verlassen muss er nicht. Er habe sein Lebensmittelpunkt klar in der Schweiz. Die Wahrscheinlichkeit, dass er erneut straffällig wird, sei gering. Daher könne man von einer Landesverweisung absehen, schreibt das Gericht.
Nicht so beim anderen. Er muss die Schweiz für sieben Jahre verlassen. Er wurde zudem zu drei Jahren Haft verurteilt – ein Jahr davon muss er absitzen. Für die anderen zwei wird ihm eine Probezeit von drei Jahren gewährt.
Die Urteile sind rechtskräftig.
- Urteile des Luzerner Kriminalgerichts