Immobilienskandal

Millionenpleite rückt Konkursamt Zug in schlechtes Licht

Das Konkursamt liegt im Verwaltungsgebäude des Kantons an der Aabachstrasse. (Bild: kok)

Eine mutmasslich betrügerische Immobilienfirma hat das Bundesgericht beschäftigt. Das Urteil zeigt: Das Zuger Konkursamt scheint ein Konkursverfahren aus zweifelhaften Gründen eingestellt zu haben.

Es ist ein weiterer Etappensieg für die beiden Schweizer Versicherungen Axa und Allianz Suisse im Rechtsstreit gegen das Konkursamt des Kantons Zug.

Mit Urteil vom 6. November heissen die obersten Richter die Beschwerde der Versicherungen in Teilen gut. Nun kommt der Fall der sich in Liquidation befindenden Chamer Immobilienfirma BG Business Group (ab hier BG) erneut ans Zuger Obergericht.  

Die BG soll über hundert Anleger mit Dutzenden von Immobilienprojekten in Süddeutschland um bis zu 100 Millionen Franken betrogen haben. Bauprojekte, die meist nur auf dem Papier existierten, wie Recherchen von zentralplus gezeigt haben (zentralplus berichtete).

Seit 2021 ermittelt die Behörden in Stuttgart daher wegen schweren Betrugs und Untreue. Die Zuger Staatsanwaltschaft hat eine Hausdurchsuchung in Steinhausen angewiesen, ermittelt aber nicht. Millionen Franken, die Banken und Versicherungen der BG im Namen der Anleger geliehen haben, fehlen. Die BG streitet jegliches Fehlverhalten ab.

Konkursamt zählt deutsche Grundstücke nicht mit

Nachdem das Geschäftsmodell der BG zusammengebrochen war, sichtete das Zuger Konkursamt bis Februar 2024 die Vermögenswerte der BG mit der Frage: Lässt sich damit ein Konkursverfahren finanzieren? Es kam auf 44 Grundstücke in Deutschland und 50'000 Franken in bar. Trotzdem stellte das Amt das Verfahren mangels Aktiven ein.

Die deutschen Grundstücke seien nicht frei verfügbar – und könnten die Verfahrenskosten daher nicht decken. Es legte einen Kostenvorschuss von 200'000 Franken fest, um das Verfahren weiterzuführen (zentralplus berichtete).

Dagegen legten die Versicherungen Axa und Allianz erfolgreich Beschwerde ein. Erst beim Obergericht, das den Kostenvorschuss halbierte, und nun beim Bundesgericht, das ihnen erneut in Teilen recht gab. Die Versicherer hatten Deals der BG mit Geld abgesichert und warten jetzt auf Rückzahlungen – so wie viele andere Gläubiger.

Auch Staatsanwaltschaft hält Füsse still

Ihr Rechtsstreit steht für eine grundlegende Frage: Unter welchen Bedingungen müssen Zuger Behörden aktiv werden, wenn Zuger Firmen im Ausland handeln – und auch Verfehlungen begehen?

Ein Beispiel: Die Zuger Staatsanwaltschaft hat Strafanzeigen gegen die BG abgelehnt, weil sich ihre Grundstücke in Deutschland befinden und in Stuttgart bereits strafrechtlich ermittelt wird. Geschädigte Anleger werfen dem Kanton Zug jedoch vor, keine Verantwortung zu übernehmen und «sich hinter Vorschriften» zu verstecken (zentralplus berichtete).

Konkursamt soll Verfahren doch gratis durchführen

In einem ähnlichen Tonfall argumentierten auch Axa und Allianz im Streit mit dem Zuger Konkursamt vor Bundesgericht: Konkurseinstellungen mangels Aktiven seien nicht für Fälle wie jenen der BG gedacht. Das Konkursamt würde Dutzende «Grundstücke unter den Tisch» fallen lassen, auch wenn sie nicht frei verfügbar seien.

Die Versicherungen forderten, ein Konkursverfahren in Zug ohne Kostenvorschuss durchzuführen – maximal aber für 12'000 Franken. Augenscheinlich erhoffen sich die Gläubiger so, mehr ihrer Forderungen zu erhalten. Gibt es kein amtliches Verfahren, wird die BG selbst die Gläubiger auszahlen müssen. Der Ausgang wäre ein Stück weit ungewiss.

Entscheidend für das Urteil der Richter in Lausanne war allerdings etwas anderes: Die finanzielle Situation der deutschen Grundstücke sei zu unklar, um zu beurteilen, wie hoch der Kostenvorschuss ausfallen müsse. Daher soll das Obergericht Zug die Summe neu bestimmen. 

Danach kann dann ein ordentliches Konkursverfahren gegen die BG in Zug eingeleitet werden.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Bundesgerichts
  • zentralplus-Medienarchiv zur BG Business Group, Konkursamt Zug
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