Kurioser Streit um Instrument in Zug

zentralplus plus Mieter nehmen Flügel mit – und bekommen vor Gericht recht

Solche Flügel kosten schnell tausende Franken. (Bild: Adobe Stock)

Beim Einzug stand ein Flügel in der Wohnung, beim Auszug nahmen ihn die Mieter mit. Darum ging es kürzlich vor dem Zuger Obergericht. Dieses pfeift die Staatsanwaltschaft zurück – zumindest teilweise.

Beim Einzug dürften sie sich gefreut haben: 2021 bezog ein Ehepaar eine Wohnung in einer Zuger Gemeinde. Leer war diese nicht. Im Wohnzimmer stand ein Flügel. Die Marke ist zwar nicht bekannt, solche Instrumente sind aber schnell mal Tausende von Franken wert.

Im September 2023 zog das Ehepaar wieder aus der Viereinhalb-Zimmer-Wohnung aus – und nahm den Flügel mit. Darum ging es kürzlich vor dem Zuger Obergericht. Und um die Frage, wie die Strafverfolgungsbehörden den Besitz von Wertstücken regeln darf.

Weiterlesen, sonst verpasst du:

  • wie es um den Streit um den Flügel steht
  • was die Staatsanwaltschaft nun klären muss
  • weshalb der Flügel nach wie vor in einer Einstellhalle ist
2 Kommentare
Aktuelle Artikel
Apple Store IconGoogle Play Store Icon