Ermittlungen gegen 38-Jährigen laufen

Luzerner protzt trotz 25 Betreibungen mit Luxusgütern

Ein Luzerner zeigt er sich mit seinem Mercedes und verschiedenen Rolex-Uhren. Das Geld für diese Luxusgüter hat er sich ergaunert. (Bild: Pixabay)

Da passt einiges nicht zusammen. Ein 38-jähriger Luzerner protzt auf Social Media mit Luxusuhren und Autos. Gleichzeitig hat sein Betreibungsauszug 25 Einträge. Das Geld für die Luxusgüter hat er laut Vorwürfen von Geschädigten mit Konkurs-Tricks ergaunert.

Fast eine halbe Million Franken soll ein 38-jähriger Luzerner mit Konkurs-Tricks ergaunert haben. So lautete der Vorwurf der Behörden. Was eine Zeit lang gut gegangen ist, geht nun langsam zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Solothurn wirft dem Beschuldigten unter anderem Geldwäscherei vor. Genauer laufe ein Verfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und weiteren Konkurs- und Urkundendelikten gegen ihn.

Unter anderem Kanton Luzern betroffen

Laut Recherchen von «20 Minuten» gehört zu den Gläubigern unter anderem ein Fitnesscenter. Aber auch der Kanton Luzern oder eine Krankenversicherung sind betroffen. Einige der ausstehenden Beträge habe er bezahlt, allerdings seien noch sieben Verlustscheine im Betreibungsauszug verzeichnet.

Ein Blick in das Handelsregister zeige, dass der Mann bei einigen Firmen beteiligt sei. Bei mindestens sieben Unternehmen in den letzten fünf Jahren habe er laut «20 Minuten» seine Finger im Spiel. Wegen einer Beteiligung ermittelt die Staatsanwaltschaft. Da soll er zwischen Juli und Dezember 2016 zusammen mit Komplizen fast 450'000 Franken aus der Firma gezogen haben. Damit dies nicht auffällt, habe er dies mit gefälschten Rechnungen verschleiert.

Wie diese Nummer funktioniert, erklärt Andrea Jug-Höhener, Chefermittlerin für Wirtschaftskriminalität der Kantonspolizei Zürich, dem Medium. «Ein Firmenbestatter übernimmt ein Unternehmen, höhlt es aus und lässt es dann in Konkurs gehen.» Das sei eine sogenannte Konkursreiterei.

Der Beschuldigte selbst will sich nicht äussern. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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