Justiz
Ehepaar hat sich inzwischen versöhnt

Luzerner Kriminalgericht verurteilt würgenden Ehemann

Ein Mann musste sich wegen häuslicher Gewalt vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. (Bild: sah)

Weil ein Mann seine Ehefrau gewürgt hat, hat das Luzerner Kriminalgericht ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei kam ihm zugute, dass er sich einsichtig zeigte. Und seine Ehefrau die Strafanträge zurückzog.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 30-jährigen Ehemann wegen Gefährdung des Lebens verurteilt. Er hat 2019 bei einem Streit seine Ehefrau so gewürgt, dass sie sich in akuter Lebensgefahr befand. Wegen mildernder Umstände empfand das Kriminalgericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten als angemessen.

Frau machte einen Rückzieher

Gemäss «20 Minuten» kam es im Jahr 2019 zwischen dem Ehepaar zu einem Streit. Zuerst wurde dieser verbal ausgetragen, doch bald wurde er tätlich. Die Frau fiel zu Boden, woraufhin der Mann sie für rund zehn Sekunden würgte. Dabei drückte der Mann seiner Frau die Venen am Hals zu, weshalb sie in unmittelbarer Lebensgefahr schwebte.

Die Frau zeigte den Kosovaren daraufhin bei der Polizei an. Doch bereits einen Monat später zog sie den Strafantrag telefonisch wieder zurück, später auch noch schriftlich. Das ist im Kanton Luzern kein Einzelfall. Bei mehr als der Hälfte aller Fälle häuslicher Gewalt machen die Opfer später einen Rückzieher (zentralplus berichtete). Bei Tätlichkeiten und Drohungen handelt es sich jedoch um Straftaten, die von Amtes wegen verfolgt werden. Deshalb wurde die Strafuntersuchung zwar teilweise rechtskräftig eingestellt, landete im abgekürzten Verfahren jedoch trotzdem vor dem Kriminalgericht.

Paar hat sich inzwischen versöhnt

Im Anbetracht der Umstände habe das Gericht die Tat als mittelschwer eingestuft, wie das Nachrichtenportal schreibt. Nebst dem Rückzieher der Ehefrau kamen noch andere mildernde Umstände hinzu. So habe der Mann sich von Anfang an geständig gezeigt und eine verordnete Gewalttherapie erfolgreich absolviert und freiwillig weitergeführt. Das Ehepaar habe sich zudem versöhnt und wurden seither gar zum zweiten Mal Eltern.

Schliesslich wurde der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bei zweijähriger Probezeit verurteilt. Zudem muss er Verfahrenskosten von rund 3800 Franken zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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