Zahl der Konkurse auf Rekordhoch

Luzerner Konkursämter: Mehr Anwälte, mehr Aufwand

Die Luzerner Gerichte haben letztes Jahr 670 Konkurse eröffnet. (Bild: Adobe Stock)

Die Konkursämter in Luzern hatten 2021 so viel zu tun, wie in den letzten fünf Jahren nicht mehr. Das liegt aber nicht an der Corona-Pandemie.

Die Luzerner Gerichte haben ihre Jahresmedienkonferenz genutzt, um Aufmerksamkeit auf ein Thema zu lenken, das in der Justizberichterstattung ein Schattendasein fristet: Das Bundesgesetz über das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, im Volksmund «ScheKaGe» genannt.

2021 verzeichneten die Luzerner Konkursämter mit 670 Konkurseröffnungen einen neuen Höchststand – es sind 117 Fälle mehr als im Vorjahr (zentralplus berichtete). Hat sich die Befürchtung, dass die Corona-Pandemie eine Konkurswelle auslösen wird, also bewahrheitet?

Luzerner Gerichte übernehmen Zusatzaufgaben

«Nein», sagt Patrick Müggler, Leiter der Luzerner Konkursämter. Der Bundesrat hatte im ersten Pandemiejahr nämlich einen Rechtsstillstand beschlossen. Entsprechend tief war 2020 die Zahl der Konkurseröffnungen, was einen Teil des starken Anstiegs 2021 erklärt. Weiter stützten die staatlichen Härtefallgelder die Unternehmen und verhinderten so Liquiditätsengpässe (zentralplus berichtete).

Der zweite Grund für den Anstieg ist eine Gesetzesänderung. Neu sind die Gerichte dafür zuständig, Firmen zu liquidieren, die kein gültiges Rechtsdomizil haben. Damit ist gemeint, dass kein Sitz im Handelsregister eingetragen ist oder das Unternehmen dort nicht zu erreichen ist.

Fehlen solche Angaben, wird neu ein Konkursverfahren wegen eines Organisationsmangels eröffnet. «Während zuvor die Handelsregister dafür zuständig waren, kommen diese Fälle nun an die Gerichte», erklärt Cornelia Jozic, die Hochdorfer Bezirksgerichtspräsidentin. Dies bringt zwar mehr Aufwand, verhindert aber, dass Organisationsmängel missbraucht werden, um ein ordentliches Konkursverfahren zu umgehen.

«Firmenbestattern» wird das Handwerk gelegt

Die Arbeit dürfte den Luzerner Konkursämtern auch dieses Jahr nicht ausgehen. Im Gegenteil, es kommen grosse Herausforderungen auf sie zu. «Der jetzige Anstieg der Konkursverfahren wegen Organisationsmängel ist wohl nur der Anfang», meint Müggler. Er rechnet damit, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.

Hinzu kommen neue Regeln zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen, die möglicherweise schon nächstes Jahr in Kraft treten (zentralplus berichtete). Unter anderem darf neu nicht mehr mit überschuldeten Gesellschaften gehandelt werden. Dies soll sogenannten «Firmenbestattern» das Handwerk legen.

«Firmenbestatter» übernehmen Gesellschaften, die überschuldet sind, zögern den Konkurs hinaus und kaufen dann kaufen Waren, die sie nicht bezahlen. Die Neuregelung verhindert dies, was aber zu Mehraufwand bei den Konkursämtern und den Gerichten führt.

Mehr Anwälte, mehr Aufwand

Müggler spricht ein weiteres Thema an, das ihm Sorge bereitet: Die Zahl der Beschwerden im Betreibungs- und Konkursverfahren steigt ebenfalls an. «Weiter stellen wir fest, dass sich immer mehr Leute anwaltlich vertreten lassen, auch in rechtlich sehr einfachen Fällen», sagt er. Dies führt zu Mehraufwand, weil die Entscheide detailierter begründet werden müssen. «Das bindet zusätzliche Ressourcen», so Patrick Müggler.

Insgesamt verzeichneten die Luzerner Betreibungsämter Verluste in der Höhe von 97 Millionen Franken. Das ist deutlich weniger als 2020, als diese bei 114 Millionen Franken lagen. Der Grund ist der Rückgang der Zahlungsbefehle im ersten Pandemiejahr.

Verwendete Quellen

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Rudolf Schweizer
    Rudolf Schweizer, 20.06.2023, 08:33 Uhr

    Da eröffnet einer mit einem Partner eine GmbH zwecks Carrosserie und Malter Arbeiten.
    Der einte ist für die Buchhaltung und für die Zahlung der Gehälter zuständig. Der Mann verzockt dann aber das Geld im Casino, der Betrieb geht Konkurs. Der Spieler eröffnet eine Neue Firma in Littau auch diese geht Konkurs. Der Mann kann dann am selben Ort eine Neue Firma Gründen eine Neue GmbH. Da er noch schulden bei mir hat müsste ich die Forderung beim Betreibungsamt gelten machen und für CHF 750.00 einen Vorschuss hinterlegen. Da die Schulden sehr hoch sind, bekommen sie am Ende einen Verlustschein. Der Staat aber lässt es zu das ein süchtiger Spieler weiter sein Unwesen treibt. Fazit die Behörden selbst sind die Treiber dieses tun. Dann gehen sie noch vor die Presse und jammern, wenn sie selbst die Lappen sind.

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