Luzerner Kantonsgericht spricht Nicolas A. Rimoldi schuldig
Anfang September musste sich Nicolas A. Rimoldi, der Präsident von «Mass-Voll», vor dem Luzerner Kantonsgericht verantworten. Nun ist das Urteil da: Es spricht ihn unter anderem wegen der mehrfachen Nötigung und Störung des Polizeidienstes schuldig. Rimoldi spricht von einer «Schande» – und zieht vor Bundesgericht.
«Ich habe mich immer massvoll verhalten»: Mit diesen Worten versuchte Nicolas A. Rimoldi Anfang September vor einem Richtergremium seine Unschuld zu beteuern. Am 6. September musste sich der Gründer von «Mass-Voll» vor dem Luzerner Kantonsgericht verantworten (zentralplus berichtete).
Rimoldi wurde bereits 2022 wegen einer Reihe von Delikten vom Bezirksgericht Luzern schuldig gesprochen. Rimoldi akzeptierte dieses Urteil nicht – und ging in Berufung (zentralplus berichtete).
Wegen mehrfacher Nötigung schuldig gesprochen
Was war passiert? Rimoldi soll an drei unbewilligten Demonstrationen in der Stadt Luzern mitgewirkt haben. Bei zwei Kundgebungen lief der Demonstrationszug auf die Strasse und blockierte dadurch den Verkehr. Das Bezirksgericht Luzern sprach Rimoldi wegen mehrfacher Nötigung schuldig. Als Bundesrat Alain Berset im Verkehrshaus Luzern im Oktober 2021 zu Besuch war, soll Rimoldi ein Polizeifahrzeug an der Wegfahrt gehindert haben, was das Bezirksgericht als Hinderung einer Amtshandlung qualifizierte. Das Bezirksgericht sprach Rimoldi zudem wegen Nichttragens einer Hygienemaske am Bahnhof, Missachtens von Anweisungen der Transportpolizei, Störung des Polizeidienstes und mehrfacher Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration schuldig.
Vor dem Kantonsgericht forderte die Verteidigung vor einer Woche einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte, dass die Berufung abzuweisen sei und das Urteil des Bezirksgerichts vollumfänglich zu bestätigen sei.
Dies sieht auch das Kantonsgericht so. Dieses bestätigt den Schuldspruch des Bezirksgerichts. Es bestraft Rimoldi mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 70 Franken. Diese ist bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Sprich: Sie wird erst fällig, sollte er sich erneut etwas zuschulden kommen lassen. Weiter wird Rimoldi mit einer Busse von 375 Franken bestraft und die Kosten des Verfahrens – 3500 Franken – gehen zulasten von ihm. Dies geht aus einem Foto eines Auszugs des Urteils hervor, das Rimoldi zentraplus zukommen lassen hat.
Rimoldi zieht bis vor Bundesgericht
«Mass-Voll» spricht derweil von einer «Schande von Luzern». Rimoldi hätte freigesprochen werden müssen, heisst es in einer Mitteilung der Bewegung. «An ihm wird ein Exempel statuiert, die ganze Schweizer Bürgerrechtsbewegung für ihre Opposition gegen die menschenverachtenden Corona-Zwangsmassnahmen zu bestrafen.»
Rimoldi akzeptiert das Urteil nicht. Da er nach wie vor der Überzeugung ist, nichts falsch gemacht zu haben, zieht er das Urteil ans Bundesgericht weiter. Rimoldis Verteidiger, Hermann Lei, sagt dazu in der Mitteilung: «Das Urteil ist enttäuschend und entspricht nicht unseren Erwartungen. Rimoldi hat sich unseres Erachtens massvoll und richtig verhalten».
Weiter prangert «Mass-Voll» an, dass die Richter – die der FDP, SVP und Grüne angehören – allesamt befangen seien. «Alle drei sind Mitglieder von Parteien, die die menschenverachtende Covid-Politik aktiv unterstützt haben», so «Mass-Voll». Sie seien für ihre Wahl und Wiederwahl abhängig vom Goodwill der Politik. Vor diesem Hintergrund sei es «völlig unmöglich», dass sie unparteiisch hätten urteilen können. «Mass-Voll» ist deswegen der Meinung, dass die gesamte Justiz «entpolitisiert» werden müsse. Für diese grundlegende Reform der Justiz würden sie voraussichtlich nächstes Jahr konkrete Vorschläge unterbreiten.
- Besuch der Gerichtsverhandlung am Luzerner Kantonsgericht vom 6. September 2023
- Medienmitteilung von «Mass-Voll»
- Foto eines Auszugs des Urteils des Luzerner Kantonsgerichts
- Medienmitteilung des Kantonsgerichts Luzern