Berufung abgeschmettert

Luzerner Balkonschütze geht sechs Jahre ins Gefängnis

Der Schulcampus Wydenhof in Ebikon wurde 2017 zum Schauplatz einer versuchten Tötung. (Bild: Gemeinde Ebikon)

Ein 36-Jähriger hat im Juli 2017 mit einem Sturmgewehr auf eine Gruppe von Jugendlichen geschossen. Das Kantonsgericht hat das Urteil des Kriminalgerichts jetzt bestätigt.

Der Balkonschütze wird seinem Urteil nicht entkommen, das macht das Luzerner Kantonsgericht klar. Der 36-Jährige hatte im Juli 2017 von seinem Balkon auf eine Gruppe Jugendlicher auf dem Pausenhof des Schulhauses Wydenhof in Ebikon geschossen. Sein Grund? Die feiernden Jugendlichen hätten ihn schon länger genervt. Betrunken nahm er eines Abends sein Sturmgewehr und feuerte durch ein Loch im Gebüsch auf die Gruppe Menschen. Dabei traf der Täter einen jungen Mann im Oberarm und im Oberkörper (zentralplus berichtete).

Bereits im November 2021 hat ihn das Kriminalgericht wegen versuchter Tötung schuldig gesprochen (zentralplus berichtete). Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten und eine Genugtuung von 20´000 Franken. Der Beschuldigte, zwei Privatkläger und die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein und zogen vor das Kantonsgericht. Doch die kantonalen Richterinnen bestätigen jetzt das Urteil: Der Balkonschütze ist schuldig.

Im Urteil heisst es: Der Beschuldigte zeige sich im Untersuchungsverfahren zwar kooperativ und lege ein weitgehendes Geständnis ab. Allerdings bagatellisiere er die Tat, indem er hartnäckig behaupte, dass es sich bei den Geschehnissen um einen Unfall gehandelt habe. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten attestiere dem Beschuldigten zudem volle Schuldfähigkeit, obwohl er betrunken war. Das zeige sein Verhalten vor und nach der Tat.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des Kantonsgerichts
  • Urteil des Kantonsgerichts
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