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Das Luzerner Kriminalgericht hat den mutmasslichen Täter einer Messerstecherei vor der Lukaskirche vom Sommer 2017 verurteilt. Fünf Jahre Haft drohen dem 23-Jährigen.
Vor der Lukaskirche beim Vögeligärtli ist es am 7. August 2017 zu einer Messerstecherei gekommen. Vorangehend stritten sich mehrere Personen vor der Treppe der Kirche – zwei Männer besonders heftig. Mehrere Beschuldigte drängten den Beschuldigten zurück. Dieser soll sich derweil bei einem seiner Freunde ein Messer beschafft haben, wie «Pilatus Today» schreibt.
Gemäss der Anklageschrift soll der Beschuldigte zu seinem Streitpartner zurückgekehrt sein. Er habe «mit kraftvollen und unkontrollierten Bewegungen» zugestochen. Dabei verletzte er das Opfer schwer am Hals, am rechten Unterarm sowie neben dem rechten Brustbein. Der Beschuldigte sei sich bewusst gewesen, dass durch Messerstiche in den genannten Bereichen lebenswichtige Gefässe und Organe verletzt werden können.
Weitere Taten führen zu längerer Haftstrafe
Der Beschuldigte soll sich gemäss Kriminalgericht weiterer Straftaten schuldig gemacht haben. Unter anderem der Mittäterschaft an einem geplanten Raub auf eine Coop-Filiale im Februar 2017 oder im November 2018 dem Diebstahl einer Handtasche in einem Luzerner Ausgehlokal. Auch handgreiflich soll der Beschuldigte schon vor der Tat geworden sein: Ebenfalls im Februar 2017 soll er als Teil einer Gruppe einen Mann in den Vierwaldstättersee geschubst und verprügelt haben.
Für die versuchte vorsätzliche Tötung bei der Lukaskirche und die weiteren Straftaten hat das Luzerner Kriminalgericht den 23-jährigen Messerstecher zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Kantonsgericht weitergezogen werden.
- Artikel auf «Pilatus Today»
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