Niederlage für Staatsanwaltschaft

Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Ebikoner Bombendroher

Im März 2018 musste die Mall of Switzerland in Ebikon evakuiert werden. Die Polizei sprach von einer anonymen telefonischen Bombendrohung. (Bild: hch)

Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Luzerner Kantonsgerichts gegen den Bombendroher von Ebikon. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Luzern wird abgewiesen.

Wegen einer Bombendrohung in der Ebikoner Mall of Switzerland muss ein Mann aus Luzern für ein Jahr ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Luzern forderte eine härtere Strafe.

Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Strafe des Kantonsgerichts. Es habe keine wirkliche Gefahr bestanden. Der Mann habe nicht einmal eine Bombenattrappe gebaut.

2018 hatte der Mann damit gedroht, in der Mall of Switzerland eine Bombe zur Explosion zu bringen. Das definitive Urteil für dieses Vergehen lautet nun: drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt und zwei Jahre bedingt.

Verwendete Quellen
Quelle:swisstxt
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