Rückzahlungsforderung

Löhne zurückbehalten: Zuger Skandal-Arzt vor Gericht

Der ehemalie Hausarzt stand Anfang dieses Jahres vor dem Kantonsgericht. Nun liegt das Urteil vor. (Bild: mik)

Ein ehemaliger Menzinger Hausarzt muss einer früheren Angestellten 20'000 Franken zurückbezahlen. Der Arzt machte schon mehrmals von sich reden.

Der Schuldenberg des Arztes wächst. Das Kantonsgericht von Zug verdonnert den Mann zu einer Rückzahlung an eine ehemalige Angestellte in der Höhe von 20'000 Franken. So schreibt es die «Zuger Zeitung». Die Frau ging gerichtlich gegen den Arzt vor. Er hatte ihr Dezember 2023 per Februar 2024 gekündigt und sie per sofort freigestellt. Den Lohn erhielt die Frau bereits ab Dezember nicht mehr.

Wie es im Urteil weiter heisst, habe der Arzt der Frau zudem nie eine monatliche Lohnabrechnung zukommen lassen. Auch gebe es Fehler im Lohnausweis für 2023. Ausserdem gebe es «eine geringfügige Diskrepanz bei der ausgewiesenen Lohnzahlung zu den tatsächlichen Zahlungen, die sie sich nicht erklären könne», gab die ehemalige Angestellte dem Gericht an.

Schuldenberg und Polizeieinsatz

Der ehemalige Arzt aus Menzingen stand schon mehrfach in den Schlagzeilen. Im März vergangenen Jahres etwa, kam aus, dass er falsche Rechnungen ausgestellt haben soll. So habe er Leistungen verrechnet haben, die Patientinnen gar nie beansprucht hatten. Auf Kontaktversuche habe er nicht mehrt reagiert. Schliesslich schloss er die Praxis, nachdem ihn die Polizei ihn und zwei andere Männer im Frühling nach einem Handgemenge in Handschellen abgeführt hatte (zentralplus berichtete).

Vergangenen November kam schliesslich aus, dass der ehemalige Arzt aus Menzingen grosse Schulden hat. Fast 350'000 Franken schuldet der Arzt offenbar mehreren Gläubigern. Zu diesen gehören auch Krankenkassen (zentralplus berichtete).

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