Objekt der Begierde: Füsse der Stieftochter

Kriminalgericht Luzern verurteilt Fussfetischisten

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Fussfetischisten verurteilt. (Bild: ber)

Ein Luzerner ist vom Kriminalgericht zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 13 Monaten verurteilt worden. Der Fussfetischist hatte sich an den Füssen seiner minderjährigen Stieftochter sexuell erregt.

Das Mädchen kam im Alter von 14 Jahren als Familiennachzug aus Thailand in die Schweiz. Sie lebte zusammen mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater, die zwei Jahre zuvor geheiratet hatten, in der Stadt Luzern. Doch nur wenige Monate nach ihrem Umzug begann der Mann, sich seltsam zu verhalten.

Es fing damit an, dass er seiner Stieftochter die nackten Füsse massierte und sie vereinzelt auch küsste. Zu Beginn wäre dies vielleicht noch als nette Geste durchgegangen. Doch dieser Anschein liess sich schon nach wenigen Wochen nicht mehr aufrechterhalten. Da begann der Fussfetischist zusätzlich an den Füssen und den Zehen des Mädchens zu lecken und zu saugen.

Fussfetischist steigerte sich immer mehr rein

Fast wöchentlich wiederholte er das befremdliche Ritual – und steigerte sich dabei immer weiter rein. Teilweise befriedigte er sich dabei selber. Das Mädchen liess die Übergriffe über sich ergehen, in dem sie bäuchlings auf dem Bauch lag, am Handy spielte und so tat, als würde sie nichts bemerken.

Der Luzerner hat ein vollständiges Geständnis abgelegt und gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er ein Problem hat. Er entsperrte bereitwillig sein Smartphone, damit die Polizistinnen dieses durchsuchen konnten. Die pornografischen Bilder darauf zeigen den problematischen Umgang mit Sexualität. Die Fantasien beziehen sich zwar primär auf Füsse von erwachsenen Frauen – an der Beurteilung der Straftat ändert das aber nichts.

Beziehung zwischen Mutter und Tochter ist zerbrochen

Das Mädchen ist in der Zwischenzeit nach Thailand zurückgekehrt. «Nicht nur, aber auch – wegen der sexuellen Übergriffe ihres Stiefvaters», wie es im Urteil des Kriminalgerichts heisst. Sie lebt seither getrennt von ihrer Mutter. Das Verhältnis zur Mutter verschlechterte sich aufgrund der sexuellen Übergriffe des Mannes massiv. Das Ehepaar lebt weiter in Luzern.

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und das Kriminalgericht sind sich einig darin, dass sich der Fussfetischist sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gemacht hat. Er wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Die angeordnete Probezeit ist mit vier Jahren auffällig lang. Sollte er in diesem Zeitraum rückfällig werden, muss er ins Gefängnis.

Als Bewährungsauflage muss er sich von einer ausgewiesenen Fachstelle oder einer spezialisierten Ärztin deliktsorientiert beraten und betreuen lassen. Mindestens vier Jahre lang.

Verwendete Quellen
  • Urteil 2P6 22 44 des Kriminalgerichts Luzern
  • MSD Manual: Eintrag zu Fetischismus
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