Krankheit vorgespielt? Ehepaar akzeptiert Urteil nicht
Bei den Gesprächen mit den Gutachtern und Ärztinnen sprach jeweils der Ehemann. Die Frau habe sich teilnahmslos und stumm gestellt. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)
Eine Frau und ihr Mann wurden in Luzern zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Sie soll der IV jahrelang eine Krankheit vorgespielt haben. Die beiden ziehen das Urteil weiter.
173’000 Franken IV-Rente und 41’000 Franken Hilflosenentschädigung – soviel Geld soll sich die Kosovarin erschlichen haben. So der Vorwurf der Luzerner Staatsanwaltschaft. Acht Jahre lang soll sie den Behörden eine Krankheit vorgegaukelt haben (zentralplus berichtete).
Dabei sei das Paar immer gleich vorgegangen. Im September 2008 reichte das Paar erstmals ein Gesuch um IV-Unterstützung in Luzern ein. Es kam zu einer Abklärung. Gegenüber den Gutachtern und Ärztinnen habe sich die Kosovarin jeweils stumm gestellt. Wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schreibt, habe sie jeweils geistesabwesend und ängstlich gewirkt. Immer wieder habe sie sich Hilfe suchend an ihren Ehegatten gewandt. Dieser habe jeweils an ihrer Stelle auf die Fragen geantwortet
Frau soll an Störung leiden – Staatsanwaltschaft glaubt es nicht
Dabei hätten die beiden den Behörden und Gutachtern allerhand Geschichten aufgetischt. Die Frau könne sich nicht alleine anziehen oder pflegen, sie könne nicht selbständig kommunizieren und erst recht nicht den Haushalt bewältigen oder Kontakte pflegen. Stets sei sie auf Hilfe angewiesen, hätten die beiden – respektive der Ehemann – erzählt. Zudem sollen sie behauptet haben, die 59-Jährige habe Herzprobleme und Rückenschmerzen.
Die Frau leide an einer depressiv-stuporösen und mutistischen Störung sowie an einer Klaustrophobie und Tendenzen zu einer Angststörung, lautete laut Staatsanwaltschaft fälschlicherweise die Diagnose.
Bei einer solchen Erkrankung fallen die Betroffenen in eine Art Starre. Dabei fehlt oft jegliche körperliche und geistige Aktivität, obwohl das Bewusstsein eigentlich intakt wäre. Erkrankte sind meist völlig teilnahmslos und reagieren kaum auf äussere Reize.
Gericht spricht Geldstrafe aus
Das Kriminalgericht kommt nun zum Schluss, dass die IV-Gelder zu Unrecht ausbezahlt worden sind. Es verurteilt die Frau und ihr Mann wegen gewerbsmässigem Betrug je zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken, bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem müssen die beiden je 2300 Franken Gerichtskosten bezahlen. So geht es aus einem Urteil hervor.
Das Paar akzeptiert den Schuldspruch aber nicht. Ihre Verteidiger haben gegen das Urteil Berufung angemeldet. Vorerst gilt noch die Unschuldsvermutung.
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