Ein Fall für die Luzerner Gerichte

Krach unter Detektiven gipfelt in Kommentarschlacht

Mit gelöschten Google-Kommentaren musste sich Philip Maloney in den Hörspielen von Roger Graf kaum je herumschlagen –  in der Realität ist das anders. (Bild: Screenshot SRF3)

Privatdetektive sind schroffe Typen mit Hut und langen Mänteln – so das Klischée. Ein Fall der Luzerner Gerichte zeigt, dass Ersteres in der Realität durchaus zutreffen kann. Zumindest, wenn es um Google-Kommentare geht, die gelöscht werden sollen.

Spätestens seit Achim Bleisink das erste Mal in einem Philip-Maloney-Hörspiel einen Auftritt hatte, wissen wir: Unter Privatdetektiven ist die Konkurrenz gross. Der Fall, mit dem sich die Luzerner Gerichte kürzlich zu beschäftigen hatten, mag vielleicht nicht ganz so «haarsträubend» sein, wie wir uns das aus dem Radio gewöhnt sind. Es sind noch keine Leichen aufgetaucht. Doch immerhin geht es um Stalking, Nötigung und 50’000 Franken.

Geschildert wird die Geschichte in einem Urteil des Kantonsgerichts, das kürzlich veröffentlicht wurde. Ein Detektiv, nennen wir ihn Maloney, verklagt einen Detektivanwärter, nennen wir ihn Bleisink. Der Grund: Bleisink deckt Maloney auf Google mit schlechten Rezensionen ein und stänkert unter verschiedenen Decknamen gegen ihn – so dass der Anschein entsteht, das Detektivbüro sei nicht seriös.

Fiese Google-Kommentare gehören gelöscht – sofort

Die beiden stehen sich am 5. November letzten Jahres im Bezirksgericht Kriens gegenüber. Nach dem Motto «erst schlichten, dann richten», vermittelt dieses zunächst zwischen den beiden Streithähnen. Und tatsächlich kommt es zu einer Einigung. Bleisink verpflichtet sich, die fiesen Kommentare zu löschen und keine weiteren mehr zu schreiben.

Damit könnte die Sache aus der Welt sein. Ist sie aber nicht. Maloney muss einen Monat nach der Gerichtsverhandlung feststellen, dass nicht alle Kommentare gelöscht wurden. In einer Rezension warnt Bleisink unter Pseudonym weiterhin «Hände weg von dieser Detektei!». Er sei von Maloney «über den Tisch» gezogen worden. Dieser mache «leere Versprechungen.»

Aus der Konversation geht hevor, dass Bleisink bei Maloney wohl so eine Art Detektivkurs gebucht hatte, der seine Erwartungen nicht erfüllte. Dass die Rezension nicht wie vereinbart gelöscht wurde, brachte Maloney auf die Palme. Er schickte eine eingeschriebene Abmahnung, die Bleisink nicht abholte.

Google antwortet nicht – auch wenn das Gericht anruft

Damit kommt der Fall erneut vors Krienser Bezirksgericht. Bleisink beteuert, er habe alles unternommen, um den Google-Kommentar zu löschen. Das Problem: Er vergass, welche E-Mail-Adresse er verwendet hatte, um den unter falschem Namen verfassten Kommentar zu veröffentlichen. Mehrfach versuchte er, über die Google-Hotline die Löschung zu veranlassen. Auch habe er mehrere Gesuche über das Tool «Rezensionen löschen» gestellt. Ohne Erfolg.

Problematisch: Google Schweiz ignoriert nicht nur Bleisink, sondern auch das Bezirksgericht. Dieses versucht nämlich genauso erfolglos herauszufinden, wie vorzugehen ist, wenn ein unter falschem Namen veröffentlichter Google-Kommentar gelöscht werden soll. Der Internetgigant hält es nicht für nötig, einem Schweizer Gericht zu antworten. Was also tun?

Ein Gericht muss tun, was ein Gericht tun muss. Es ordnet die Löschung des Kommentars gerichtlich an. Maloney bekommt die Berechtigung, dies bei Google zu verlangen. Die Gerichtskosten von 600 Franken soll Bleisink zahlen.

Stalking, Nötigung und 50’000 Franken

Der aber wehrt sich. Er findet: Ich habe alles in meiner Macht Stehende getan, um die Rezension zu löschen. Ergo sei es nicht fair, dass er nun für die Kosten aufkommen müsse.

Damit kommt der Kommentarstreit nun ans Kantonsgericht. Dort holt Bleisink zum Gegenschlag aus. Er verlangt, dass nun auch Maloney eine Rezension auf Google löscht, die dieser in der Zwischenzeit über ihn verfasst hat. Zudem soll das Kantonsgericht das «jahrelange Stalking» unterbinden, von dem sich Bleisink belästigt fühlt. Weiter verlangt Bleisink, das Gericht solle eine völlig haltlose Betreibung über eine Summe von 50’000 Franken löschen, mit der Maloney ihn unter Druck setzte.

Wer sein Pseudonym vergisst, ist selber schuld

Auf diese Vorwürfe geht das Kantonsgericht allerdings gar nicht erst ein. Der Grund: Es handelt sich um neue Anliegen, die vor der ersten Instanz – also dem Bezirksgericht – hätten vorgebracht werden müssen. Was die 600 Franken angeht, so muss Bleisink blechen. Er ist seiner Pflicht zwar nachgekommen, die meisten Rezensionen auf Google zu löschen. Aber: Dass er in diesem einen Fall vergessen hat, mit welcher E-Mail-Adresse er seinen Hate-Post verfasste, ist seine Schuld. Also muss er auch die Konsequenzen tragen.

Statt 600 Franken muss Bleisink nun allerdings 900 Franken Gerichtskosten zahlen. Der Streit der Detektive ist damit vorerst beendet. Wenn der Streitwert unter 30’000 Franken liegt, ist ein Weiterzug ans Bundesgericht nicht möglich.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für Entscheide des Kantonsgerichts, wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

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Verwendete Quellen
  • Urteil 1C 22 25 des Kantonsgerichts Luzern
  • Leitentscheide der Luzerner Gerichte
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