Krach auf dem Green: Wie ein Zoff unter Golfern eskalierte
Zwei Zuger Golfer streiten sich bis vors Obergericht. Es geht um Beschimpfungen und dass der eine dem anderen ein Golfplatzverbot erteilte. Eine Chronologie eines skurrilen Streits zwischen Green und Gerichtssaal.
Tatort: Ein Golfplatz in Zug. Statt mit Cart und Caddy übers Green zu düsen, fetzen sich zwei Zuger scheinbar lieber – so sehr, dass der Streit nun vor dem Zuger Obergericht landete.
Warum genau die beiden stritten, ist nicht ersichtlich, sehr wohl aber wann und warum der Streit eskalierte. Seit geraumer Zeit schon schwele der Konflikt, schreibt das Obergericht in einem Urteil. Im Frühling 2021 lieferten sich die beiden einen Schlagabtausch via E-Mail. Dabei entschlüpfte Golfer Nummer 1 scheinbar das Wort, das den anderen zur Weissglut und zur Anzeige trieb: «Arschloch».
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weshalb der Streit eskalierte
was 10’000 Franken damit zu tun haben
was das Gericht entschied
Einigung erhofft, stattdessen kommt die Gegenanzeige
Dies liess Golfer Nummer 2 nicht auf sich sitzen. Er reichte eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung ein. Statt den Streit noch weiter eskalieren zu lassen, setzten sich die beiden auf Anraten des Übertretungsstrafrichters an den Verhandlungstisch. Die Idee: Eine Einigung, dann müsste sich die Justiz nicht mit den beiden Golf-Streithähnen befassen.
Was nun aber Golfer Nummer 2 von Golfer Nummer 1 verlangte, damit er die Anzeige zurückzieht, hatte das pure Gegenteil zur Folge. Statt Handschlag kam es zu einer neuen Anzeige – diesmal wegen Nötigung und Erpressung.
Konkret forderte Golfer Nummer 2, dass Golfer Nummer 1 eine Entschuldigung für die Beleidigung formuliert und diese dann schliesslich auch an alle anderen Mitglieder des Golfclubs schickt. Er wollte auch, dass er 10’000 Franken an eine gemeinnützige oder im Sport engagierte Organisation spendet, die Verfahrenskosten trägt und schliesslich, dass er dem Golfplatz, auf dem beide bislang spielten, künftig fernbleibt.
Dies ging Golfer Nummer 1 aber viel zu weit und er zeigte Golfer Nummer 2 wiederum an. Die Zuger Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch ein, woraufhin Golfer Nummer 1 mit einer Beschwerde ans Obergericht gelangte.
Krach um öffentliche Entschuldigung und Golfplatz-Verbot
Es ging dabei Punkt um Punkt der einzelnen Forderungen darum, ob diese nun eine Nötigung darstellen oder nicht. Die Staatsanwaltschaft fand nein, Golfer Nummer 1 fand: sicher doch.
Zur öffentlichen Entschuldigung: Eine solche sei ja wohl schon «klassisch», fand die Staatsanwaltschaft. Golfer Nummer 2 fand, das Mail, in dem er beleidigt worden sei, sei schliesslich auch im Golfclub kursiert. Golfer Nummer 1 entgegnete: Ja, aber nur weil Golfer Nummer 2 sie selbst auch allen geschickt hatte.
Bezüglich der 10’000 Franken an eine gemeinnützige Organisation: Die Staatsanwaltschaft befand, dass man die Höhe allenfalls als «übersetzt» bezeichnen könne, da Golfer Nummer 1 aber «gutsituiert» sei, tue ihm das ja kaum weh. Das sei völlig «realitätsfremd», sagt dieser aber. Seine Jobs im Verwaltungsrat zweier Gesellschaften seien schliesslich nicht vergütet. Er sei Rentner mit einer dreistelligen AHV-Rente.
Beim Golfplatz-Verbot ging es schliesslich darum, ob Golfer Nummer 1 so oder so überhaupt noch dort spielen dürfte und ob Golfer Nummer 2 ihm das einfach verbieten könnte. Er sei so oder so aus dem Golfclub ausgetreten, gab Golfer Nummer 1 an. Er habe aber eine Vereinbarung mit dem Club, dass er doch noch spielen dürfe. Golfer Nummer 2 fand: Nein, ohne Mitgliedschaft kein Zutritt. Allzu sehr ging die Staatsanwaltschaft darauf nicht ein.
Gericht: Von Nötigung kann keine Rede sein
Zusammenfassend befand sie aber, dass die Bedingungen für eine Einigung für Golfer Nummer 1 nicht eine derartige Einschränkung darstellen würden, dass eine Nötigung gegeben sei. Dem pflichtete das Obergericht nun bei. Es wies die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zumindest diese Runde Justiz-Golf ging somit an Golfer Nummer 2. Mit dem tieferen Handicap geht es zurück auf Feld 1. Im Raum stehen wieder die Anzeige wegen der Beschimpfung – gütlich einigen dürften sich die beiden wohl kaum noch.
Schreibt gerne über harte Fakten und skurrile Aufreger. Seit über zehn Jahren Journalist bei Online, Print und Fernsehen. Für zentralplus schreibt der Wahl-Luzerner seit 2024.