Das Luzerner Kantonsgericht lässt zwei Grundeigentümer abblitzen. Sie hatten gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster Beschwerde eingelegt.
Es ist ein weiterer Sieg für die Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster. Im November 2022 beschlossen die Stimmbürger diese. Dagegen gingen Einsprachen und Beschwerden ein. Nach dem Regierungsrat weist nun auch das Luzerner Kantonsgericht die Beschwerden ab, wie es in einer Mitteilung schreibt.
Dabei ging es um die Festsetzung einer Verkehrszone. In seinem Urteil hält das Kantonsgericht fest, dass eine solche nicht bloss bei bereits bestehenden Strassen möglich ist, sondern auch vor Bewilligung eines Strassenprojekts. «Im konkreten Fall wurde die Verkehrszone im Rahmen einer Ortsplanungsrevision festgelegt. Dabei kommt ihr faktisch eine sichernde Funktion zu, ähnlich einer Planungszone», heisst es in dem Urteil.
Eigentumsbeschränkung sei verhältnismässig
Allerdings lasse sich der mögliche Einfluss eines noch zu bewilligenden Projekts auf das Ortsbild nicht im gleichen Mass abschätzen wie etwa bei der Zuordnung von Grundstücken zu einer bestimmten Bauzone. «Im Rahmen der Nutzungsplanung durfte die Gemeinde Beromünster daher auf eine umfassende Interessenabwägung mit Blick auf den Ortsbildschutz und eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission verzichten», schreibt das Kantonsgericht. Über die einzelnen baulichen Massnahmen und deren möglichen Auswirkungen auf das Ortsbild von Beromünster werde erst im separaten strassenrechtlichen Projektbewilligungsverfahren entschieden.
Die Eigentumsbeschränkung, welche den Beschwerdeführern mit der Festlegung der Verkehrszone auf einem relativ kleinen Teil ihres Grundstücks auferlegt wird, sei zudem verhältnismässig. Die Beschwerde wird daher abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es ist das zweite Urteil des Kantonsgerichts, das für die Ortsplanungsrevision spricht. Im März entschied es bereits die Teile der Revision, die nicht von den Einsprachen betroffen waren, freizugeben (zentralplus berichtete). So konnte die Blockade des Projektes zumindest teilweise aufgehoben werden. Ziehen die beiden Grundeigentümer den jetzigen Entscheid nicht weiter, sollte es definitiv Fahrt aufnehmen können.
- Medienmitteilung Kantonsgericht Luzern