Kein Anreiz für Solarstrom

Kantonsgericht stoppt Klimainitiative aus Hochdorf

Das Netzwerk «Hofdere hed Energie» reichte vier Klimainitiativen in Hochdorf ein. (Bild: cha)

In Hochdorf hat eine Gruppe gleich vier Initiativen zur Rettung des Klimas eingereicht. Aus Sicht des Kantonsgerichts gehen die meisten Forderungen aber über das hinaus, was rechtlich zulässig ist.

Die vier Klimainitiativen aus Hochdorf fordern teils sehr einschneidende umweltpolitische Massnahmen. Zwei der Initiativen hat das Kantonsgericht bereits im Juni für ungültig erklärt, über eine soll abgestimmt werden (zentralplus berichtete). Jetzt sind die Richterinnen auch im vierten Fall zu einem Entscheid gekommen.

Die Initiative verlangt, dass Betreiber von Solaranlagen eine Vergütung von mindestens 12 Rappen pro Kilowattstunde produzierten und ins Netz eingespeisten Solarstrom erhalten. Dies über einen Zeitraum von zwanzig Jahren nach dem Bau der Anlage. Die Finanzierung sollte über einen kommunalen Solarstromfonds erfolgen, der durch die Netzbetreiber gespiesen wird. Eine Überwälzung der Kosten an die Endnutzer wäre gemäss dem geforderten Reglement zulässig.

Hochdorf würde bei Annahme der Klimainitiative ihre Kompetenzen überschreiten

Das Kantonsgericht hält fest, dass eine Gemeinde gar nicht darüber entscheiden kann, wie viel Geld die Besitzerinnen von Solarstromanlagen bekommen. Das Bundesrecht regle die Vergütung von ins Netz eingespeistem Strom abschliessend. «Für eine abweichende kommunale Regelung bleibt kein Raum», heisst es im Entscheid.

Die Klimainitiative verstosse gegen übergeordnetes Recht, weil die Gemeinde Hochdorf für die Regulierung der Strompreise nicht zuständig sei. «Der Grundsatz in dubio pro populo, wonach Initiativen im Zweifelsfall dem Volk vorzulegen sind, vermag an diesem Ergebnis nichts zu ändern», so das Kantonsgericht.

Gemeinden werden in ihrer Autonomie eingeschränkt

Das Initiativkomitee aus Hochdorf bedauert den Entscheid, wie es in einer Medienmitteilung schreibt. «Solarenergie wird gemessen an seiner Bedeutung für den Klimaschutz und eine sichere Stromversorgung viel zu wenig gefördert», heisst es darin. Zudem fehle es an stabilen Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit.

Bedauert wird zudem, dass der Entscheid des Kantonsgerichts die Finanzautonomie von Städten und Gemeinden generell einschränke, um Solarenergie, Energieeffizienz oder andere Klimaschutzmassnahmen zu fördern.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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