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Eine Luzernerin spielte einer Amerikanerin vor, sie habe in der Schweiz einen Job und eine Wohnung für sie. Das wird nun teuer.
Eine Amerikanerin wollte 2017 in die Schweiz ziehen. Statt bei einer Zügelfirma landete die Frau bei einer mutmasslichen Betrügerin. Wie die Staatsanwaltschaft der Beschuldigten vorwirft, habe sie der anderen Frau vorgetäuscht, ihr eine Stelle in einem Luzerner Spital, wo die Beschuldigte zeitweise gearbeitet haben soll, einen Ausbildungsplatz in der Pflege sowie ein Visum und eine Studentenwohnung verschaffen zu können. Gegen eine monetäre Gegenleistung natürlich.
So hat die Frau aus den USA knapp 27’000 Franken der mutmasslichen Betrügerin aus dem Kanton Luzern via Western Union geschickt. 13 Zahlungen an verschieden hohen Beträgen sollen es gewesen sein. Dafür stand die Luzernerin kürzlich vor dem Luzerner Kriminalgericht (zentralplus berichtete von der Verhandlung).
Urkunden und Bestätigungen gefälscht
Die Beschuldigte soll im Gegenzug angebliche Beweise geliefert haben, dass alle Vorbereitungen auf dem Weg sind. Der Austausch erfolgte über Chats auf Facebook, Instagram oder Viber. Mal habe sie der anderen Frau eine Zulassungsbestätigung für Lehrplatz und Job oder Unterrichtsmaterialien für die Ausbildung zugestellt, ein anderes Mal habe sie Fotos von Schlüsseln und einem Badge für das Spital geschickt. Alles falsch.
Nun ist das Urteil bekannt. Das Kriminalgericht spricht die 33-jährige Luzernerin des es Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Dafür gibt es einen Freispruch zum weiteren Anklagepunkt der falschen Anschuldigung.
Luzernerin muss tausende von Franken zurückzahlen
Nichtsdestotrotz, das Spielchen wird für die Luzernerin teuer. Das Gericht verdonnert die Frau zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 80 Franken, das sind total 13'600 Franken. Die Strafe ist bedingt, heisst, die Frau muss zahlen, wenn sie sich innerhalb von zwei Jahren erneut etwas zu Schulden kommen lässt.
Jetzt schon bezahlen muss sie 23'565 Franken Schadenersatz für die Amerikanerin, die sie habe übers Ohr hauen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung eingelegt.
- Urteil Kriminalgericht Luzern