Zuger Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

«Inside Paradeplatz»: «Schmuse-Chätzli» zieht Anzeige zurück

Lukas Hässig muss dank einem «Deal» keine User-Daten von seinen Lesern an die Staatsanwaltschaft Zug liefern. (Bild: Screenshot SRF)

Die Zuger Staatsanwaltschaft hat Journalist Lukas Hässig aufgefordert, User-Daten rauszurücken. Grund: Ein mutmasslich ehrverletzender Leserkommentar auf seinem Portal «Inside Paradeplatz». Wir sagen, wie der Fall ausgegangen ist.

Sind Kommentare eine journalistische Quelle? Lukas Hässig findet: Ja. Der Journalist hat sich – gestützt auf den Quellenschutz – im August letzten Jahres geweigert, Daten seiner Leserinnen und Lesern an die Zuger Staatsanwaltschaft zu übergeben (zentralplus berichtete).

Hintergrund des Falles war folgender: Hässig hatte einen Bericht über die grosszügigen Home-Office-Regeln bei der Schwyzer Kantonalbank geschrieben – hochrangige Kadermitarbeiter würden beispielsweise von Dubai aus arbeiten. Das sei ein «Privileg der Extraklasse», befand Hässig.

In der Kommentarspalte war daraufhin zu lesen, dass eine andere Kadermitarbeiterin von Singapur aus arbeiten dürfe. Die Frau wurde im Kommentar als das «Schmuse-Chätzli» der CEO bezeichnet.

Journalist will Persönlichkeitsrechte der Leser schützen

Die Betroffene fühlte sich von dieser Formulierung beleidigt und stellte bei der Staatsanwaltschaft Zug eine Strafanzeige wegen übler Nachrede. Die Untersuchungsbehörden forderten den Journalisten daraufhin auf, sämtliche Daten zu liefern, die mit dem Nickname des Kommentarverfassers in Zusammenhang stehen.

Hässig weigerte sich und liess die Daten versiegeln. Damit landete der Fall vor dem Zwangsmassnahmengericht. Dieses sollte entscheiden, ob die mögliche Ehrverletzung der Frau höher zu gewichten ist als die in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Pressefreiheit und der damit verbundene Quellenschutz. Sofern Kommentare überhaupt als journalistische Quellen gelten dürfen.

Deal zwischen «Inside Paradeplatz» und der Kaderfrau

So weit kam es nun aber nicht, wie Lukas Hässig auf Anfrage von zentralplus sagt. «Wir haben einen Deal gemacht: Ich habe den Kommentar gelöscht und sie hat die Anzeige zurückgezogen», so der Journalist. Aufgrund der gütlichen Einigung wird das Strafverfahren nicht weiter fortgesetzt. Denn bei Antragsdelikten gilt: Wo keine Anklägerin ist, da ist kein Richter.

Damit ist die Sache vom Tisch. Die Frage, ob Medien berechtigt sind, User-Daten in Strafverfahren zurückzuhalten, bleibt damit (vorerst) juristisch unbeantwortet.

Gemäss Strafgesetz liegt eine üble Nachrede vor, wenn jemand eines «unehrenhaften Verhaltens» beschuldigt wird. Oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schä­digen. Bezieht sich ein Vorwurf allerdings nur auf die berufliche Tätigkeit, besteht gemäss Bundesgericht keine Ehrverletzung. Damit bleibt offen, ob sich der Kommentarschreiber überhaupt strafbar gemacht hatte.

So funktioniert es bei zentralplus

Bei «Inside Paradeplatz» können die Leserinnen ohne Klarnamen kommentieren – wie dies bei zentralplus auch der Fall ist. Persönlichkeitsverletzende Wortmeldungen werden gelöscht. Allerdings werden die Kommentare nicht von der Redaktion bewirtschaftet, sondern von externer Stelle. Es werden auch nur Beiträge von registrierten Usern direkt freigeschaltet. Alle anderen werden vor der Veröffentlichung überprüft (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Lukas Hässig
  • Art. 173 StGB: Üble Nachrede
  • Urteil 105 IV 111 des Bundesgerichts betreffend Ehrverletzung im beruflichen Umfeld
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


3 Kommentare
  • Profilfoto von Andreas Bründler, Kriens - Bleiche
    Andreas Bründler, Kriens - Bleiche, 06.01.2023, 04:35 Uhr

    Lukas Hässig hat sich mit seinem Blog «Inside Paradeplatz» enorm um den Finanzplatz Schweiz verdient gemacht. Dank ihm ist ein Pierin Vincenz verurteilt worden, dank ihm wissen wir wie es in den Teppichetagen von CS zu und her geht und sich die Leute da enorm bereichert haben – auf Kosten der Aktionäre, zu denen auch meine Pensionskasse gehört.

    Dass die CS jetzt massivst gerichtlich gegen Lukas Hässig vorgeht, zeigt wie schlimm es um die CS wirklich steht. Die Strafanzeigen der CS gegen Hässig sind ein Armutszeugnis erster Klasse. Wer solche Strafanzeigen gegen einen Blog einreichen muss, ist komplett am Ende der Fahnenstange angelangt.

    👍3Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Mirjam
    Mirjam, 05.01.2023, 14:06 Uhr

    Jetzt hoffe ich, dass das „Schmusechätzli“ in Singapur ihr Privileg im Auftrag der Kantonalbank weiterhin ohne Groll wahrnehmen kann und nicht noch gegen zentralplus kontert. Peinlich ist es allemal für Bank und Lady… Stimmt Lukas Hässig hat so manche Mauscheleien im Finanzsektor aufgedeckt und war der Treiber im Raiffeisen-Skandal. Ohne ihn hätten wohl alle weggeschaut.

    👍4Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Peter Bitterli
    Peter Bitterli, 05.01.2023, 10:48 Uhr

    Schön, dass Sie für Herrn Hässigs Blog Reklame machen. Er ist oft amüsant und lehrreich.

    👍3Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon