Prozess am Zuger Strafgericht

«Ich hatte Panik. Dann habe ich das Messer genommen»

Der Prozess fand am Zuger Strafgericht (Gebäude links) statt. (Bild: mbe.)

Ein Mann hat jahrelang Streit mit seinen Nachbarn, dann greift er einen mit dem Messer an. Nur mit Glück wird der Familienvater nicht schwer verletzt, sagt die Zuger Staatsanwaltschaft und will den Täter hinter Gittern sehen. Doch das Zuger Strafgericht ist anderer Meinung.

Immer wieder fallen seine Hände auf den Tisch. Beinahe nach jedem Satz. Und bei jedem Aufschlag hört man im Saal ein leises Klatsch. Macht er das, um seinen Standpunkt zu unterstreichen? Oder bricht sich so seine Verzweiflung Bahn?

Sicher, der Mann, der vor Richterin Carole Ziegler, Strafgerichts-Vizepräsident Thomas Rein und Ersatzrichter Fabio Peduzzi sitzt, steckt in einer misslichen Lage. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe seinen Nachbarn mit einem Teppichmesser verletzt; ihm eine 7,5 Zentimeter lange Wunde auf der rechten Brust versetzt. Damit habe er zumindest in Kauf genommen, sein Opfer «lebensgefährlich zu verletzen», heisst es in der Anklage.

Der Mann lebt noch. Und abgesehen von einer Narbe trug der Familienvater keine bleibenden Schäden davon. Trotzdem droht dem Beschuldigten an diesem Montagmorgen der Gang ins Gefängnis: Die Staatsanwaltschaft plädiert auf versuchte, schwere Körperverletzung und fordert 25 Monate Freiheitsstrafe, wobei der 59-Jährige ein Jahr abzusitzen hätte. Alternativ verlangen die Strafverfolger drei Jahre Gefängnis; die Hälfte unbedingt. Wegen versuchter Tötung.

War es Notwehr?

Als Assistenzstaatsanwältin Christine Arn ihre Anträge verliest und bemerkt, es sei nur Glück und Zufall gewesen, dass dem Opfer nichts Schlimmeres passiert sei, macht der Beschuldigte keinen Wank. So wie er es den grössten Teil der dreistündigen Verhandlung tut. Wenn er aber etwas zu sagen hat, behält er nur mit Mühe die Contenance. Der Beschuldigte nuschelt und spricht abgehakt, mehr als einmal bricht die Stimme, viele Sätze enden mit einem Klatsch.

Im Kern sagt er, er habe seinen Nachbarn nicht verletzen, sondern sich selber schützen wollen. Der Familienvater hätte ihn angegriffen: «Ich hatte Panik, Todesangst. Dann habe ich das Messer genommen.» Zweimal habe er laut «Halt!» gerufen. Aber der Nachbar habe ihn nicht losgelassen. «Dann habe ich, leider, das Messer benutzt.»  

Notwehr oder nicht? Darüber, was an diesem Dienstag im Oktober 2018 in einem Zuger Wohnhaus vorgefallen ist, bestand vor Gericht lange Unklarheit. Der Anklage zufolge hat sich der Beschuldigte im Treppenhaus an der schwangeren Frau seines Nachbarn vorbeigedrängt, einigermassen grob und ungestüm. Daraufhin habe der Nachbar den Beschuldigten aufgehalten, um dessen Frau wieder durchzulassen. In diesem Moment habe der Beschuldigte das Messer gezückt.

Beschuldigter: «Ich habe um mein Leben gefürchtet»

Der Beschuldigte aber sagt, sein Nachbar sei von seiner Wohnung in eine untere Etage gekommen, wo er gerade an dessen Frau vorbeigehen wollte. Der Familienvater habe ihn gegen die Wand geworfen und ihn dort festgehalten. Er habe um sein Leben gefürchtet und sich nur wehren wollen; das Messer habe er aus Zufall dabeigehabt, da er es zuvor für seine Arbeit gebraucht habe.

Der Vorfall im Treppenhaus ist der Höhepunkt einer jahrelangen Feindschaft. Die Staatsanwaltschaft nannte den Beschuldigten einen «provozierenden Querulanten», der die Bewohnerinnen terrorisiere und, obwohl nicht vorbestraft, mehreren Strafuntersuchungen gegen sich ausgesetzt war – unter anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Nötigung. Ein Gutachten attestierte dem 59-Jährigen paranoide Wesenszüge, aber keine psychische Störung oder verminderte Schuldfähigkeit.

Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Zwar sei sein Klient mit dem Angriff gegen die Brust zu weit gegangen, weshalb ein sogenannter Notwehrexzess vorliege. Dennoch könne man den Beschuldigten nicht bestrafen: «Mag sein, dass nicht jeder Durchschnittsmensch in die gleiche Angst geraten wäre wie der Beschuldigte. Aber jahrelange Streitigkeiten in der Hausgemeinschaft, der Zeitdruck, sich schnell entscheiden zu müssen und die Persönlichkeit meines Klienten brachten ihn in den Zustand von Verzweiflung.» Er habe in entschuldbarer Aufregung und Bestürzung gehandelt. «Und damit nicht schuldhaft», so der Verteidiger.

Gericht spricht 13 Monate Gefängnis aus - bedingt

Anders sah dies das Zuger Strafgericht, das sein Urteil am gleichen Nachmittag verkündete. Wegen versuchter schwerer Körperverletzung im Notwehrexzess verurteilt es den Beschuldigten zu 13 Monaten bedingter Freiheitsstrafe. Für das Gericht war eine Notwehrsituation also erwiesen, es glaubte dem Beschuldigten, dass der Familienvater ihn angegriffen hatte.

«Der Beschuldigte durfte sich also wehren, doch mit der Art und Weise hat er den Punkt des Zulässigen überschritten», so der Vorsitzende Thomas Rein in seiner halbstündigen Begründung. Er hätte mit dem Messer auf die Hände, Arme oder Beine des Nachbarn zielen sollen. Und weil er nicht in Aufregung oder Bestürzung gehandelt habe, liege kein Schuldausschlussgrund vor.

Darüberhinaus erkannte das Gericht auf Eventualvorsatz in der Frage der versuchten schweren Körperverletzung. Rein verwies auf das Bundesgericht, das in dieser Frage sehr klar sei: Ist ein Messer im Spiel, müsse ein Täter immer in Kauf nehmen, einen anderen schwer zu verletzen.

Demgegenüber habe der 59-Jährige den Nachbarn geschnitten und nicht zugestochen. Zudem sei die Wunde zu wenig tief und der Brustkorb eine zu wenig empfindliche Region, sodass das Gericht die Gefahr eines Todes als «verschwindend klein» erachtete.

Ob es bei diesem Urteil bleibt, ist unklar. Noch ist es nicht rechtskräftig und sämtliche Parteien, inklusive des Anwalts des Privatklägers, liessen offen, ob sie Berufung anmelden.

Verwendete Quellen
  • Besuch des Prozesses am Zuger Strafgericht
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 22.11.2022, 06:43 Uhr

    Wenn eine versuchte schwere Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe führt klingt das wie eine Einladung.

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