29-Jähriger soll ins Gefängnis

Hat Sozialhilfeempfänger geleasten Maserati auf Tutti vertickt?

Um solch einen Maserati dreht sich der Fall. (Bild: Adobe Stock)

Ein 29-Jähriger stand vor Gericht, weil er einen Maserati geleast und diesen anschliessend auf Tutti weiterverkauft haben soll. Er streitet alles ab.

Vielleicht war der Traum vom Lieblingsauto stärker als die Vernunft, vielleicht war es aber auch von Anfang an kriminelles Kalkül. So ganz geht aus dem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts nicht hervor, weshalb sich der Beschuldigte ursprünglich einen Maserati leasen wollte.

Im Mai 2020 ging er bei einer Autogarage in Kriens vorbei. Dort schloss es einen mündlichen Mietvertrag mit Kaufoption für einen Maserati Ghibli. Der Neuwert beträgt gut und gerne 100'000 Franken. Der 29-Jährige bezahlte 5000 Franken in Bar als Kaution und hätte, so lange er den Sportwagen fahren wollte, monatlich weitere 1000 Franken bezahlen müssen.

Zuerst Garage angedreht, dann Maserati im Internet verscherbelt

Abgemacht und losgefahren. Wie das Gericht unter Berufung auf Zeugen schreibt, sei der Beschuldigte eingestiegen, habe eine Runde auf dem Vorplatz gedreht und sei schliesslich «zügig» davon gebraust. Dabei machte er sich gleich ein erstes Mal strafbar. Er besass zu diesem Zeitpunkt nämlich keinen Führerschein mehr. Dazu später mehr.

Der Hauptgrund, weshalb der Mann, der in einer Berner Gemeinde wohnt, zunächst per Strafbefehl verurteilt wurde und nun vor dem Luzerner Kriminalgericht stand, ist ein anderer. Er soll nämlich gar nie vorgehabt haben, den Maserati abzuzahlen oder ganz zu kaufen. Vielmehr habe er ihn möglichst gewinnbringend weiterverhökern wollen.

Wie es in der Anklageschrift heisst, habe der Beschuldigte zunächst versucht, das Auto einer anderen Autogarage anzudrehen. Die habe ihm aber nicht genug bezahlen wollen. Also habe er den geleasten Maserati auf der Inseratplattform Tutti.ch ausgeschrieben und dort einen Käufer gefunden.

Für 41'000 Franken sollen die Schlüssel zum Sportwagen schliesslich den Besitzer gewechselt haben. Schliesslich flog der dreiste Deal aber auf.

Beschuldigter behauptet, er habe den Maserati bezahlt

Vor Gericht stritt der Beschuldigte jedoch alles ab. Er behauptete, er habe den Maserati zwar anfänglich geleast, schliesslich aber ganz ausbezahlt und der Krienser Garage 48'000 Franken übergeben. Als Beweis dafür führte er an, dass er wisse, dass die Nummer, unter der sein Leasingvertrag bei der Garage hinterlegt sei, in deren Buchführung gestrichen wurde.

Dies scheint denn auch tatsächlich zu stimmen. Ausserdem konnten sich die Garagenbesitzer nicht mehr so ganz erinnern, wie sich alles abgespielt hatte.

Das Gericht glaubte dem 29-Jährigen aber kein Wort. Zunächst einmal ist es zweifelhaft, dass der Beschuldigte als selbstständiger Maler, der vom Sozialamt unterstützt wird, 48'000 Franken für einen Maserati aufbringen kann. Der Beschuldigte entgegnet, dass er das auch nicht könne, sondern von 14 Personen aus seiner Familie unterstützt worden sei. Die Zweifel des Gerichts blieben.

«Verlust würde keinen Sinn ergeben»

Und zwar wegen folgender Rechnung: Hätte der Mann für den Maserati anfänglich 5000 Franken und anschliessend weitere 48'000 bezahlt, hätte dieser ihn total 53'000 Franken gekostet. Wenn er ihn nach nur drei Monaten für 41'000 Franken weiter verkauft hat, hätte er also in kürzester Zeit 12'000 Franken Verlust gemacht. Angesichts der «desolaten finanziellen Situation des Beschuldigten», ergebe das keinen Sinn. Hingegen sei ein Weiterverkauf eines Autos für 41'000 Franken, für das man selbst nur 5000 Franken bezahlt hatte, ohne Weiteres einleuchtend.

Auch keinen Glauben schenkte das Gericht dem 29-Jährigen, als er behauptete, er sei gar nie mit dem Auto gefahren. Schliesslich gebe es Zeugen, die ihn hinter dem Steuer gesehen hätten. Somit ist auch die Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein gerechtfertigt.

Das Kriminalgericht verurteilt denn Mann nun zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Ausserdem muss er knapp 7000 Franken Gerichtskosten bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hat Berufung eingelegt.

Verwendete Quellen

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