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Fünf ehemalige Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern standen kürzlich vor Gericht. Nun verkündet das Gericht sein Urteil.
Zuschauer kamen viele. Die Urteilsverkündung in der Causa VBL stiess auf grosses Interesse – wie schon die Verhandlung im Januar. Nur die Beschuldigten selbst glänzten mit Abwesenheit. Allen voran der ehemalige VBL-Direktor Norbert Schmassmann.
Er ist eines von fünf teils ehemaligen Kadermitgliedern der Verkehrsbetriebe Luzern, die sich Ende Januar vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten mussten.
Gericht konnte keinen Termin für alle finden
Nicht anwesend war auch die Staatsanwaltschaft. Wie der Richter erklärte, liege die Abwesenheit der Parteien darin, dass kein passender Termin für alle habe gefunden werden können. Sie seien daher entschuldigt, so der Richter.
Der Vorwurf gegen die VBL-Kaderleute: Sie sollen bei Subventionsbezügen geschummelt haben. Sie hätten für die Fahrplanjahre 2018 und 2019 gut zwei Millionen Franken an zu hohen Subventionsbeiträgen bezogen. Ausbezahlt seien davon jedoch nur 756’000 Franken worden.
Konkret geht es um die Verrechnung von Zinsen innerhalb der VBL-Holding, Dividenden an die Stadt Luzern und den Vorwurf, dass die VBL-Verantwortlichen gegenüber dem Besteller, dem Verkehrsverbund Luzern (VVL), geschwindelt haben sollen, um die Dividende an die Stadt Luzern entrichten zu können. Um eine persönliche Bereicherung ging es im Prozess nicht.
Bei Zielvereinbarung und internen Verrechnungen geschwindelt?
Dreh- und Angelpunkt der Anklage ist eine Zielvereinbarung zwischen der VBL und den Bestellern. Damit wollten die VVL unter anderem festhalten, dass für die Offerten der betroffenen Jahre bei der VBL innerhalb der Holding keine Eigenkapitalzinsen einberechnet würden. Die Beschuldigten hätten dies aber dennoch getan, Gewinne verschoben und dies schliesslich verschwiegen. So lautet der Vorwurf.
Die Staatsanwaltschaft fordert für die Beschuldigten 18 Monate bedingte Haft.
Vor Gericht zeigten sich die Beschuldigten keiner Schuld bewusst. Sie seien immer davon ausgegangen, dass ihr Vorgehen rechtens und abgesegnet sei. Wiederholt hiess es auch, seitens des Verwaltungsrats hätte grosser Druck bestanden. Dass sie vor Gericht standen, hielten sie alle für ungerechtfertigt. «Es ist nicht fair», sagte einer, von «Psychoterror» sprach ein anderer.
Alles zu den Vorwürfen und dem Prozess kannst du hier lesen:
Mehrere Tage dauerte der Prozess im Hotel Radisson. Am Freitag verkündete das Luzerner Kriminalgericht das Urteil.
Urteil: Schuldig
Das Urteil für alle Beschuldigten: schuldig. Das Kriminalgericht sah es dabei als ergeben, dass die Beschuldigten gegenüber den Bestellern problematische interne Verrechnungen verschwiegen und bezüglich der Zielvereinbarung Falschangaben gemacht hätten. «Es war unjuristisch ausgedrückt eine Lüge», sagte der Richter.
Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt es aber keine pauschalen Haftstrafen für alle Beschuldigten. Sondern geht individuell auf sie ein. Die höchste Strafe erhält dabei der ehemalige Direktor Norbert Schmassmann. Das Kriminalgericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von 15 Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Strafreduktion wegen medialer Vorverurteilung
Es hat dabei seine Strafe allerdings um zwei Monate reduziert. Dies wegen medialer Vorverurteilung, wie der Richter festhielt. Fälschlicherweise sei der Prozess in vielen Medien mit dem Subventionsskandal, bei dem es um Vorgänge in den Jahren 2010 bis 2017 ging (zentralplus berichtete), in Verbindung gebracht worden. Dabei hätten die beiden Vorgänge nichts miteinander zu tun.
Die anderen vier Beschuldigten erhielten bedingte Haftstrafen in den Höhen von zwischen 8 und 12 Monaten, jeweils bei einer Probezeit von zwei Jahren. Einer der Beschuldigten, der damals wohl dem Kader, aber nicht der Geschäftsleitung angehörte, bekam eine Geldstrafe von 127 Tagesätzen an 220 Franken. Ausserdem müssen die fünf die Gerichtskosten in der Höhe von total 30’000 Franken tragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Noch ist unklar, ob die Beschuldigten es anfechten.
- Besuch der Urteilsverkündung
- Medienarchiv zentralplus