Prozess in Luzern

Gefesselt und mit AK-47 bedroht? Drei Männer vor Gericht

Drei Männer stehen vor dem Luzerner Kriminalgericht. Sie sollen einen Mann, der Schulden hatte gefoltert und bedroht haben. (Bild: zvg)

Ein Mann hatte Schulden. Als er die nicht bezahlen konnte, sollen ihn seine Gläubiger gefesselt und massiv bedroht haben. Sie stehen nun vor Gericht.

Sechs Männer sollen an der Tat beteiligt gewesen sein. Drei von Ihnen stehen am Montag vor dem Luzerner Kriminalgericht. Die Vorwürfe: versuchte Erpressung, Sachentziehung, einfache Körperverletzung, versuchte schweren Körperverletzung, Drohung sowie Vergewaltigung.

Wie «20 Minuten» unter Berufung auf die Luzerner Staatsanwaltschaft schreibt, soll das Opfer bei den mutmasslichen Tätern Schulden gehabt haben. 110'000 Franken, drei Louis-Vuitton-Taschen sowie 20'000 Franken für die Hells Angels hätten diese verlangt. Bezahlt er nicht, würden sie seine Familie töten, hätten sie gedroht.

In Partykeller sollen sie Opfer AK-47 bedroht haben

Als er ihnen mitteilte, dass er das Geld nicht bis zur gesetzten Frist im Jahr 2022 auftreiben könne, sollen die Gläubiger den Schuldner zu einem Treffen aufgeboten haben. Er sei in eine. Partykeller gebracht worden, wo bereits mehrere Männer, mit Hämmern bewaffnet, auf ihn gewartet hätten.

Die mutmasslichen Täter sollen ihr Opfer gefesselt und auf den Mann eingeschlagen haben. Auch hätten sie ihm eine AK-47 an die Schläfe gehalten und ihm gedroht, mit einer Gartenschere die Zehen abzuschneiden. Sie sollen ihn schliesslich ihn einen Hells-Angels-Club gebracht haben, wo sie ihm sein Handy abnahmen. Schliesslich liessen die Beschuldigten den Mann wieder gehen.

Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Gefängnis

Der Mann zog sich bei dem Angriff zahlreiche Hämatome und Prellmarken am ganzen Körper, insbesondere an den Extremitäten, Abdrücke von Handfesseln, eine Beule am Hinterkopf, ein verletztes Auge links sowie eine Wunde am rechten kleinen Zeh zu.

Die Staatsanwaltschaft Luzern fordert nun für die drei Beschuldigten, die am Montag vor Gericht stehen, Freiheitsstrafen von fünf Jahren und Landesverweise. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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