Um 45'000 Franken abgezockt

Fünfer im Lotto: Zuger bringt kranken Freund um den Gewinn

Fünf Richtige hatte der Mann im Lotto – weil ihn sein Zuger Freund über den Tisch zog, sah er fast nichts vom Gewinn. (Bild: Adobe Stock)

9, 23, 35, 41 und 44 lauteten die Glückszahlen eines Mannes, der im März 2020 in Zug Lotto spielte. Fünf richtige waren es. Doch statt dass er einen Haufen Geld gewann, verlor er einen vermeintlichen Freund.

Für 18.50 Franken spielte der Mann beim Kiosk Lotto – und siehe da, er zog das grosse Los. Er tippte fünf richtige Zahlen. Ein Glückspilz sollte man meinen. Doch es kam anders.

Als der tamilische Herr seinen Gewinn einlösen wollte, erhielt er natürlich kein Bargeld. Stattdessen gab ihm die Kioskmitarbeiterin einen Schein mit der Überschrift «Gewinneinforderung» mit. Nur: Damit konnte er nichts anfangen. Er konnte das Formular nicht korrekt ausfüllen, weil ihm erstens die Deutschkenntnisse fehlten und er zweitens an einem Tremor leidet. Dabei handelt es sich um ein chronisches Zittern, das die Betroffenen im Alltag sehr stark einschränken kann.

In seiner Not wandte er sich an einen Freund und Landsmann, der in Zug eingebürgert ist. Er übergab ihm den Gewinnschein und bat ihn, diesen für ihn auszufüllen. Weil man dazu eine E-Mail-Adresse angeben und Fragen der Lotteriegesellschaft beantworten musste, vereinbarten die beiden, dass der Freund den Gewinn unter seinem Namen einlösen und sich um alles Administrative kümmern sollte.

Natürlich versprach der vermeintliche Freund, er werde den Gewinn weiterleiten, sobald das Geld auf seinem Bankkonto sei. Doch als die rund 46'000 Franken von Swisslos eintrafen, dachte dieser nicht im Traum daran. Er hob für den eigentlichen Lottogewinner lediglich 2'270 Franken von seinem Konto ab.

Tamilischer Mann spielte Lotto – Zuger sackte den Gewinn ein

Als er das Geld übergab, freute sich der Betrogene wie ein kleines Kind. Er vertraute voll und ganz darauf, dass es sich um den gesamten Gewinn handelte – und schenkte dem sauberen Freund sogar noch 200 Franken als Zeichen der Dankbarkeit und der Freundschaft.

Erst als der Zuger plötzlich forderte, er solle auf seinem Handy das Foto des Lottoscheins löschen, wurde der Mann misstrauisch. Er forschte nach. Und fand heraus, dass sein angeblicher Freund den Löwenanteil für sich behalten hatte. Und als er ihn darauf ansprach, weigerte dieser sich, den Gewinn zurückzugeben. Er verprasste ihn selbst.

Lange währte das Glück allerdings nicht. Der tamilische Mann zeigte den Zuger an, der ihn um seinen Lotto-Gewinn gebracht hatte. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den vermeintlichen Freund wegen Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 90 Franken, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht.

Die 12'600 Franken werden im Wiederholungsfall innert zwei Jahren fällig. Sofort bezahlen muss der Zuger eine Busse von 3'150 Franken sowie mehrere Hundert Franken Gebühren für die IT-Forensik der Zuger Polizei. Der Lotto-Gewinner kann sein Geld nun über eine Zivilklage zurückfordern.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl vom 10. Februar
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