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Zweimal soll eine in Zug lebende Griechin versucht haben, ihren Partner zu töten. Gemäss der Verteidigung brachte er sie erst dazu. Das Strafgericht spricht nun eine Gefängnisstrafe und einen Landesverweis aus.
Als «griechisches Drama» oder «Geschichte der Verzweiflung» ist die Geschichte eines in Zug lebenden Paars vor dem Strafgericht Zug bezeichnet worden. Dort sassen beide im Dezember vergangenen Jahres. Die Zuger Staatsanwaltschaft wirft der Frau versuchten Mord vor (zentralplus berichtete). Dem schliesst sich auch das Zuger Strafgericht an, wie im soeben veröffentlichten Montag veröffentlichten Urteil steht.
Was war passiert? Die 50-jährige Griechin und der Brite waren seit 2014 ein Paar. Ab Herbst 2021 lebten sie zusammen in der Schweiz, 2023 zogen sie auf einen Campingplatz im Kanton Zug. Wie im Laufe des Prozesses im Dezember klarwurde, führten die beiden eine toxische Beziehung: Der Mann soll sie bedroht, geschlagen und erniedrigt haben. Sie wollte zurück in ihre Heimat, er war dagegen. So wurde sie immer unzufriedener und verzweifelter in der Beziehung.
Giftiges Essen und Attacke in der Nacht
Im Herbst 2023 griff sie schliesslich zu Gift: Sie kochte Teigwaren und mischte der Sauce 25 Gramm Rattengift bei. Wegen des bitteren Geschmacks ass ihr Partner jedoch nur einen Bissen, das vergiftete Essen blieb ohne Folgen. Später griff sie zu drastischeren Mitteln. In einer Nacht Ende September fand sie vor ihrem Campingwagen eine Hand-Sappie, ein axtähnliches Werkzeug zur Holzbearbeitung.
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Mit dieser schlug sie auf ihren Partner ein, während dieser schlief. Mindestens 20-mal soll sie auf Kopf und Oberkörper eingedroschen haben. Der Mann zog sich dabei mehrere Verletzungen am Kopf und Oberkörper sowie einen gebrochenen Arm zu.
Sie sind wieder ein Paar
Vor Gericht gab die Beschuldigte beide Taten zu. Sie beteuerte jedoch, dass sie ihren Partner damit nicht umbringen wollte. Sie habe ihn lediglich lahmlegen wollen, damit er ihr endlich zuhöre. Zudem machte die Verteidigerin geltend, dass einige Aussagen der Beschuldigten während Einvernahmen nicht verwertbar seien, weil sie für eine Aussage psychisch nicht in der Lage gewesen sei und ihr zu Beginn kein griechischer Dolmetscher zur Seite gestanden sei.
Auch ihr Partner – also das Opfer – stellte sich vor Gericht auf ihre Seite. Er wolle seine Klage zurückziehen und hoffe, dass die 50-Jährige nicht bestraft würde. Schliesslich treffe auch ihn eine Schuld, er habe sie in der Vergangenheit schlecht behandelt. Mithilfe eines Pastors hätten sie wieder zusammengefunden und seien wieder ein Paar. Sie würden in Griechenland einen Neustart wagen wollen.
Das Zuger Strafgericht glaubt der Beschuldigten jedoch nicht, wie im Urteil steht. Zu ihrer Tötungsabsicht habe sie widersprüchlich ausgesagt – einerseits sagte sie, sie habe ihren Partner nur ausser Gefecht setzen wollen, andererseits habe sie auch explizit bekundet, dass sie ihn habe töten wollen.
Auch dass Aussagen der Beschuldigten nicht verwertbar seien, lässt das Gericht nicht gelten. Bei der Einvernahme habe die Griechin angegeben, Englisch zu verstehen und sie habe die Fragen umfassend beantwortet. Zudem bestehe kein Anspruch auf eine Übersetzung in die griechische Sprache. Die «Qualität und Quantität» ihrer Aussagen liessen zudem darauf schliessen, dass sie auch körperlich und geistig fähig für die Einvernahme war, so das Gericht.
Keinen Hammer genommen, da «nicht effektiv» genug
Beim Rattengiftvorfall habe sie vorher recherchiert, wie sie einen Menschen mit Rattengift töten könne. Sie habe nachher zwar nicht gewusst, wie viel davon einen Menschen töten könne, aber sie wusste, dass es möglich sei. Im Umkehrschluss habe sie jedoch auch nicht gewusst, wie viel Rattengift sie benötigte, um einen Menschen nur zu «lähmen».
Indem sie ihm das Gift in die Sauce mischte, sei sie darum entschlossen gewesen, ihren Partner zu töten, so das Gericht. Jedoch habe sie dabei nicht bewusst grausam gehandelt, wie dies der Staatsanwalt der 50-Jährigen vorwarf. Beim Giftvorfall geht das Strafgericht deshalb von versuchter vorsätzlichen Tötung aus statt von Mord.
Auch bei der Attacke mit der Hand-Sappie geht das Strafgericht davon aus, dass die Frau ihren Partner töten wollte. Gemäss eigenen Aussagen habe die 50-Jährige bewusst kein Messer verwendet, da der Mann ihr dieses hätte entreissen können, und bewusst keinen Hammer, da dieser «nicht effektiv genug» sei.
Die Wahl der Tatwaffe, die Anzahl und Wucht der Schläge, wie auch die Trefferregion – am Kopf – wären ohne Weiteres geeignet, einen Menschen zu töten, heisst es im Urteil. Dass sie ihren Partner nicht tötete, sei lediglich «dem Zufall überlassen». Mit der Attacke auf das schlafende Opfer und mit dem Weiterschlagen, obwohl er sich verteidigen wollte, habe die Beschuldigte «grausam» und «heimtückisch» gehandelt, womit die Tat als versuchter Mord zu qualifizieren sei.
Zehn Jahre Gefängnis und Therapie
Das Zuger Strafgericht spricht die 50-Jährige deshalb der versuchten vorsätzlichen Tötung und des versuchten Mordes schuldig. Bestraft wird sie mit zehn Jahren Gefängnis, wobei ihr die bereits abgesessenen Tage in Haft angerechnet werden. Zudem wird sie für 15 Jahre des Landes verwiesen. Obwohl ihr Partner sich explizit gegen eine Bestrafung aussprach, überwiege das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, so das Gericht.
Weiter ordnet das Gericht eine ambulante Behandlung an, da die Griechin unter einer schwergradigen Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Muster, einer Alkoholsucht und Depressionen leide. Zudem muss die Beschuldigte die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 52'800 Franken und Anwaltskosten von rund 55'400 Franken zahlen.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wie das Gericht mitteilt, hat die Verteidigung Berufung angemeldet. Daher gilt für die Frau die Unschuldsvermutung.
- Schriftliches Urteil des Zuger Strafgerichts
- Anklageschrift der Zuger Staatsanwaltschaft
- Besuch der Verhandlung am 19. Dezember 2024