Fall am Strafgericht Zug

«Fight Club»? Mann rastet bei der Kündigung aus

Im Film «Fight Club» schlägt sich der Protagonist – gespielt von Edward Norton — bei einem Kündigungsgespräch selber ins Gesicht. (Bild: Screenshot aus dem Film)

Einem Mann sind die Sicherungen durchgebrannt, als er von seinem Chef gefeuert wurde. Er prügelte ihn nieder und landete deshalb vor dem Strafgericht Zug. Dort schilderte er die Szene vollkommen anders.

Es ist eine der gruseligeren Szenen im Film «Fight Club». Der Protagonist wird von seinem Chef ins Büro zitiert. Es ist klar: Dieser will ihm kündigen. Da fängt der Mitarbeiter – gespielt von Edward Norton – unvermittelt an, sich selber zu verprügeln. Nicht ein bisschen. Sondern richtig.

Das Blut spritzt, als er sich die Faust ins Gesicht rammt. Er tut, als würde der Chef ihm die Seele aus dem Leib prügeln. Dazwischen flüstert er seine Forderungen. Erpresst den Vorgesetzten. Am Ende der Szene hat er den Status eines freiberuflichen Beraters. Was nichts anderes heisst, als dass er weiterhin Gehalt bezieht, jedoch ohne arbeiten zu müssen.

Hätten diese beiden Filmfiguren vor einem Gericht aussagen müssen: Die Versionen hätten sich diametral widersprochen. Und genau so lief das auch in einem Fall vor dem Strafgericht Zug, zu welchem das Urteil jetzt vorliegt.

Das Handy wurde vor der Kündigung in Sicherheit gebracht

Unbestritten ist: Der Chef eines Zuger Unternehmens bat seinen Mitarbeiter an einem Juli-Morgen in sein Büro. Dort händigte er ihm die Kündigung mit sofortiger Freistellung aus. Den Büro-Computer und das Geschäftshandy hatten Mitarbeiter zu der Zeit bereits in Sicherheit gebracht. Man ging davon aus, dass es Ärger geben würde.

Ab da gehen die Aussagen auseinander, was passiert ist. Der Chef sagt, der Mitarbeiter sei kurz in sein Büro gegangen, habe gemerkt, dass das Handy weg ist, und habe ihn dann wie ein Spieler beim American Football mit Anlauf angesprungen. Ein Faustschlag - «Boom» - und er, der Chef, habe auf dem Boden gelegen, wo der Mitarbeiter weiter auf dessen Rippen eingeprügelt und ihn als «Bastard» beschimpft habe. Zwei Mitarbeiter habe es gebraucht, um den Gekündigten von ihm wegzuzerren.

Hat der Chef den Angriff nur inszeniert?

Wenn man den Gekündigten fragt, klingt das ganz anders. Er sagt, er sei vollkommen ruhig geblieben. Er habe niemals die Beherrschung verloren. Nie in seinem ganzen Leben habe er auf diesem Niveau mit irgendjemandem gestritten. Er habe Herzprobleme und würde sich mit einer solchen Tat wohl selber ins «Jenseits befördern».

Tatsächlich habe er ins Büro des Chefs zurückgewollt, um nach dem Laptop zu fragen. Da habe sich der Chef ihm in den Weg gestellt und ihn bedrängt. Um sich zu verteidigen, habe er ihn leicht geschubst, woraufhin der Chef wie aus dem Nichts umgefallen sei und laut um Hilfe gerufen habe.

Ist das ein «Fight Club»-Moment? Hat sich der Chef die Rippenprellung selbst zugefügt, die ein Arzt später bei ihm diagnostizierte?

Zeugen sagen: «Er war wie ein Tier.»

Ein Mitarbeiter war mit den beiden im Büro, als die Kündigung ausgesprochen wurde. Auch unmittelbar nach dem Angriff waren Mitarbeiter vor Ort. Einer sagte aus, der Beschuldigte sei «wie ein Tier» gewesen. Der Kollege habe ihn kaum vom Chef wegziehen können – obwohl er ein «Fätze» sei.

Das Strafgericht schreibt in seinem Entscheid, dass bei allen Zeugen die Glaubwürdigkeit eingeschränkt sei. Der Chef, der seinen ehemaligen Mitarbeiter anzeigte, habe naturgemäss ein Interesse an einer Verurteilung. Und seine beiden Mitarbeiter seien in einem Abhängigkeitsverhältnis.

So ruhig kann bei einer Kündigung keiner bleiben

Trotzdem schenkt das Strafgericht den Dreien Glauben. Was der Ex-Mitarbeiter sage, klinge doch stark beschönigend, so das Gericht. Er habe sich als «emotional nicht aufgebracht oder wütend» geschildert. Dabei seien starke Emotionen bei einer unerwarteten Kündigung durchaus zu erwarten.

Das Gericht verurteilt den Italiener daher wegen versuchter Körperverletzung, übler Nachrede und Beschimpfung. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 100 Franken bestraft. Bezahlen muss er diese nur, wenn er sich innerhalb der nächsten zwei Jahre etwas Ähnliches zuschulden kommen lässt. Bislang ist der 51-Jährige allerdings noch nie straffällig geworden.

Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Der Mann, dem gekündigt wurde, hat Berufung eingelegt.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden.

zentralplus sieht regelmässig Urteile des Strafgerichts Zug ein, um über dessem Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

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