Zuger Strafgericht verurteilt Unternehmer

Felgen gewaschen, Umwelt verschmutzt, Chef bestraft

Im März 2018 gelangte Öl in ein Zuger Gewässer. Im Symbolbild zu sehen ist der Zugersee beim Villette-Park in Cham. (Bild: zvg)

In einen Fluss im Kanton Zug fliesst im Frühling 2018 Öl. Jetzt, viereinhalb Jahre später, verurteilt das Strafgericht den Schuldigen: Einen Unternehmer, der monatelang auch sein Büroabwasser illegal abführte – über seine ganz private Abwasserleitung.

Rings herum schiessen die Kräne in den Himmel; einer hievt ein grosses Etwas in die Höhe, vom Aussehen her eine halbe Wand. In der Nachbarschaft hämmert und lärmt es. Aus dem flachen Haus mit dem dunklen Schornstein kommt kein Mucks. Einsam und verlassen liegt es im Novemberregen. Und der Efeu, der die halbe Tür überwuchert, lässt nur einen Schluss zu: Nein, hier wird nicht gearbeitet – ganz anders als wenige Jahre zuvor.

März 2018, ein Montagabend gegen 19 Uhr. Bei der Zuger Polizei geht die Meldung ein, ein Fluss im Kanton Zug sei verschmutzt. Die Feuerwehr rückt an, man findet Öl, die Polizei nimmt sich des Falles an. Welches Gewässer betroffen war, bleibt hier unerwähnt, um keine Rückschlüsse auf die Identität von Milan Simić zuzulassen, der in Wahrheit anders heisst. Denn die Spuren führen zu dem flachen Gebäude mit dem dunklen Schornstein. Dort hat Simic seinen Firmensitz und Arbeitsplatz.

Gewässerverschmutzung: Für das Strafgericht Zug ist der Fall klar

Nach der Polizeiintervention vom März 2018 stellt die Zuger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl aus. Simić ficht diesen an. Deshalb kommt es am 25. Mai 2022 zur Verhandlung am Zuger Strafgericht. Das Urteil in der Sache lag kürzlich zur Einsicht auf: Das Strafgericht Zug verurteilt Milan Simić wegen Gewässerverschmutzung zu 53 Tagessätzen Geldstrafe à 120 Franken bedingt – und zu 1560 Franken Busse.

Für Einzelrichterin Carole Ziegler stand fest: Simić hat die Veschmutzung vom März 2018 zu verantworten. Gemäss den Ermittlungen hatten der Unternehmer oder seine Arbeiter Felgen abgewaschen, an denen Öl haftete. Das dreckige Wasser sei über den sogenannten Meteorschacht, über den Regenwasser abfliesst, ins Gewässer gelangt.

Keine Woche später: Wieder Öl im Wasser

Die Polizeiaktion von Ende März machte wenig Eindruck auf Simic, der wegen anderer Delikte mehrfach vorbestraft ist. Keine Woche später wiederholte sich die Felgenwäsche – mit demselben Resultat: Öl im Wasser, Polizei auf Platz. Sprach das Strafgericht Zug beim ersten Vorfall noch von fahrlässiger Gewässerverschmutzung, bestraft es den zweiten Vorfall strenger. Denn dieses Mal habe Simic mit Eventualvorsatz gehandelt: Er wusste, was passieren kann, nur war es ihm egal.

Vor Gericht hatte Simić ausgesagt, er hätte auf seinem Gelände keine «ölhaltigen Gegenstände» gereinigt. Das glaubte Einzelrichterin Ziegler nicht. Sie stellte auf die Rapporte der Polizei ab, die mehrere Stapel sauberer Felgen und einen Hochdruckreiniger gefunden hatte. Dass dieser kaputt sei, wie Simić behauptet hatte, kaufte ihm das Gericht nicht ab: «Das Vorbringen des Beschuldigten, das Hochdruckreinigungsgerät sei defekt gewesen, ist ebenfalls unglaubhaft, zumal er bei der polizeilichen Einvernahme (...) noch vorbrachte, das Gerät eigentlich verkaufen zu wollen.»

Verteidiger hat Berufung angemeldet

Vor Ort stiess die Polizei zudem auf eine selbstgebastelte Abwasserleitung, die von Simics Büro in den Schacht führte. Fast ein Jahr lang floss so «Spül- und Haushaltsabwasser» statt in die Kanalisation ins Gewässer, so die Staatsanwaltschaft Zug.

Ob die bedingte Geldstrafe gegen Simić Bestand hat und ob er die 1560 Franken Busse zahlen muss, steht nicht fest. Sein Verteidiger hat Berufung angemeldet.

Dafür sind zwei andere Dinge sicher. Erstens: Trotz des Öls kam es laut dem Urteil zu keinen Umweltschäden. Zweitens: Von Milan Simić und seiner Firma geht keine unmittelbare Gefahr mehr für die Zuger Natur aus. Im Mai 2020 zog er mit seiner Gesellschaft in einen anderen Kanton – und liess das niedrige Haus mit dem dunklen Kamin einsam und verlassen zurück.  

Verwendete Quellen
  • Urteil SE 2021 13 des Zuger Strafgerichts
  • Augenschein beim ehemaligen Firmensitz
  • Angaben aus dem Zuger Handelsregister
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hugh Kerrs
    Hugh Kerrs, 15.11.2022, 19:15 Uhr

    Jetzt kann die Bevölkerung endlich ruhig schlafen. Danke an Herrn Küttel, fürs investigative Dranbleiben an diesem Fall!

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