Teure Beleidigungen auf Facebook

«Falsche Schlange» kostet einen Zuger fast 700 Franken

Ein Zuger hat auf Facebook über seine Nachbarin hergezogen – nun wird er dafür bestraft. (Bild: Pixabay)

Ein Nachbarschaftsstreit verlagert sich ins Netz: In einer Facebook-Gruppe hat ein Zuger seinem Frust über seine Nachbarin freien Lauf gelassen. Dafür wird er jetzt bestraft.

In einer Zuger Gemeinde wütet ein Nachbarschaftsstreit. Nun findet dieser einen vorläufigen Höhepunkt in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, der kürzlich rechtskräftig geworden ist.

Eskaliert ist das Ganze in einer Facebook-Gruppe, in der sich Bewohnerinnen der Gemeinde darüber austauschen, was an ihrem Wohnort so läuft. Der Zuger schrieb sich dort in Rage. Er behauptete, seine Nachbarin mobbe ihn und seine Familie. Bereits seit Jahren mache sie Terror, indem sie die Kinder verbal attackiere. Mit Drohnen filme sie zudem in die Fenster seiner Wohnung. Die Frau sei «dämlich», «doof», «gefühllos», «kalt», «dumm», «bösartig», «verkorkst» – kurz: Sie sei eine «falsche Schlange».

Der nächste Wutausbruch kostet 1'200 Franken

Sein Wutausbruch kommt den Mann nun teuer zu stehen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zug hat er sich der üblen Nachrede und der Beschimpfung schuldig gemacht. Er habe den Ruf seiner Nachbarin geschädigt, ein «ehrbarer Mensch» zu sein.

Bestraft wird der Mann mit einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse. Konkret heisst das, dass er 240 Franken Busse sowie 400 Franken Verfahrenskosten sofort bezahlen muss. Weitere 1'200 Franken werden fällig, wenn er innerhalb von drei Jahren erneut ausfällig wird (20 Tagessätze à 60 Franken).

So setzt du dich zur Wehr

Der Fall zeigt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer seiner Wut freien Lauf lässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Dies allerdings nur, wenn das Opfer sich wehrt. Nur: Wie geht das?

Das Wichtigste ist, die Beweise für die Attacke zu sichern. Der Zuger Verein Netzcourage, der sich gegen digitale Gewalt einsetzt, rät, dies mit Screenshots zu machen. «Also solchen, die nicht nur die Attacke selbst dokumentieren, sondern auch die Umstände, unter denen sie getätigt wurde (Datum, Uhrzeit, Plattform etc.)», wie es auf dessen Website heisst. Betroffene können sich an das Beratungsangebot «Netz Ambulanz» wenden.

Stalking ist kein Straftatbestand

Was aber, wenn sich ein Täter nicht davon abbringen lässt, Gemeinheiten in den sozialen Medien zu verbreiten? Dann wird es für die Opfer schwierig. Grund: Stalking ist kein eigener Straftatbestand. Aus Sicht des forensischen Psychiaters Frank Urbaniok ist das eine Gesetzeslücke: «Ich fordere schon lange, dass Stalking zu einem Straftatbestand gemacht wird», sagte er kürzlich im «Zürcher Oberländer».

In dem Artikel ging es um einen Mann, der seit Jahren Beschimpfungen und Fotomontagen über die Netzcourage-Gründerin Jolanda Spiess-Hegglin verbreitet. «Stalker können das Leben ihrer Opfer zur Hölle machen und entsprechend sollte auch die Gesetzgebung aussehen», meinte Urbaniok dazu. Spiess-Hegglin hat eine Zivilklage gegen den Mann eingereicht, mit der sie ein Kontaktverbot erwirken will. Wie das Verfahren ausgeht, ist noch offen.

Dass sich ein Nachbarschaftsstreit ins Netz verlagert, kommt eher selten vor. Häufiger passiert es, dass die Konflikte direkt ausgetragen werden. So ist 2018 ein Mann in Hünenberg mit einem Messer auf seinen Nachbarn losgegangen (zentralplus berichtete). In Cham prügelte 2017 eine Frau wegen eines Streits um die Pflanzen im Treppenhaus auf ihre Nachbarin ein (zentralplus berichtete).

Schwierige Nachbarn: Was tun?

Wie lassen sich solche Eskalationen verhindern? Der «Beobachter» hat dazu vor einiger Zeit Tipps zusammengestellt, auf die wir hier gerne verweisen.

  • Einfühlungsvermögen: Versuche herauszufinden, warum sich deine Nachbarin dir gegenüber so verhält. Versetze dich in ihre Lage.
  • Selbstkritik: Gestehe dir eigene Fehler ein und entschuldige dich bei deinem Nachbarn für diese.
  • Proaktivität: Mach den ersten Schritt zur Versöhnung – auch wenn nicht du mit dem Streit begonnen hast. «Unter Umständen fehlt dem Nachbarn nur der Mut, bei Ihnen aufzukreuzen. Wenn Sie also mit einer Flasche Wein an seiner Tür klingeln, um die Angelegenheit gütlich zu bereinigen, wird er Ihnen vielleicht sehr dankbar sein», heisst es im «Beobachter»-Artikel.
  • Schlichtungsversuch: Zieh eine unbeteiligte Drittperson als Schiedsrichterin bei. Du kannst dich dafür auch an den Friedensrichter in deiner Gemeinde wenden.
Verwendete Quellen
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