Skurriler Rechtsstreit in Zug

zentralplus plus Exklusiver Luxuswagen sorgt für Zoff durch alle Instanzen

Ein Luxusauto für knapp eine halbe Million Franken: An so ein Auto heranzukommen, ist manchmal auch mit dem nötigen Kleingeld schwierig. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Einige Hersteller von Luxusautos verkaufen diese nur an Auserwählte. Wer sich einschleichen will, kann Probleme bekommen. In Zug ist rund um ein solch exklusives Auto ein skurriler Gerichtsstreit entbrannt.

Ein schicker Sportwagen, konfiguriert auf die eigenen Bedürfnisse – das ist ein teurer Spass. Den wollte sich ein wohlhabender Mann (wo er wohnt, ist unklar) aber leisten. Fast eine halbe Million Franken kostet ihn das Auto. Rund um den Weg, wie er zum Auto gelangte, entbrannte aber ein Rechtsstreit, der in Zug begann und bis vors Bundesgericht ging. Involviert sind zig Beteiligte. Es ist nicht ganz einfach zu überblicken – aber von vorn.

Der Gutbetuchte konnte den gewünschten Luxussportwagen nicht gleich direkt beim Hersteller bestellen, da er kein bestehender Kunde war. Das Problem: Der Hersteller der besagten Karossen stellt weltweit maximal 10’000 Fahrzeuge pro Jahr her. Einige der Autos aus einer bestimmten Serie werden sogar nur einem Kreis von Auserwählten mit Sonderstatus verkauft und diesen erlangt man nur, wenn man bereits über ein Auto der Marke verfügt.

Weiterlesen, sonst verpasst du:

  • welche Luxusautomarken auf die Strategie der Exklusivität setzen
  • wie um eine Geheimhaltungsklausel ein Streit entbrannte
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