Mutmasslicher Mordversuch

Ex angezündet? Angeblicher Täter muss in Therapie

Der Beschuldigte soll mit einem Spray die Haare und Jacke seiner Frau in Brand gesteckt haben. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Ein Mann soll versucht haben, seine Ex-Frau anzuzünden und zu ermorden. Er streitet aber ab. Das Gericht verurteilt ihn dennoch – zunächst aber zu einer Therapie.

An einem Tag im April 2021 soll sich der Beschuldigte auf den Weg zur Wohnung seiner Ex-Frau in Luzern gemacht haben – bewaffnet mit einem Küchenmesser und einer Spraydose mit Bremsenreiniger.

In der Wohnung traf er jedoch nur den gemeinsamen Sohn an. Die Ex-Frau war an einer Geburtstagsparty. Laut Anklageschrift gelang es dem Sohn, seine Mutter per SMS zu informieren, dass der Beschuldigte in der Wohnung ist und dass sie die Polizei rufen soll.

Mit Feuerstrahl Jacke und Haare in Brand gesteckt

Sie eilte sofort nach Hause. Wie es in der Anklageschrift heisst, öffnete der Beschuldigte die Wohnungstüre in dem Moment, als seine Ex-Frau eintreten wollte. Dem Sohn gelang es aus der Wohnung zu flüchten. Der Mann soll hingegen sofort auf seine ehemalige Partnerin losgegangen sein. Dabei habe er versucht, sie in Brand zu stecken.

So soll er mit dem Bremsenreiniger gegen die Frau gesprüht und dabei den Strahl mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Deren Jacke und Haare hätten sofort Feuer gefangen. Laut Anklageschrift gelang es der Frau aber, ins Badezimmer zu flüchten und sich dort einzuschliessen.

Die Jacke warf sie in die Badewanne. Währenddessen soll der Beschuldigte weiter versucht haben, seine Ex-Frau unter der Tür hindurch mit dem selbstgebastelten Flammenwerfer in Brand zu setzen.

Beschuldigter habe Frau nur erschrecken wollen

Schliesslich soll es ihm gelungen sein, die Badezimmertür aufzubrechen, als die Frau gerade mit der Polizei telefonierte. Sie sei davongerannt, wurde kurz darauf aber von ihrem Ex-Mann eingeholt. Dieser soll die Wohnungstüre zugedrückt und mit dem mitgebrachten Küchenmesser auf sie eingestochen haben. Diverse Male habe er zugestochen, heisst es in der Anklageschrift.

Laut Staatsanwaltschaft konnte die Frau die Stiche aber mit den Händen abwehren und erlitt dadurch lediglich Schnittverletzungen an den Händen und Armen. Schliesslich traf die Polizei ein und überwältigte den Mann. Dieser stand Anfang Jahr vor Gericht (zentralplus berichtete).

Fluchtversuch bei Besuch in Wohnung

Der Serbe steht denn aber nicht nur wegen der Attacke vor Gericht. So soll er einen Monat nach seiner Verhaftung versucht haben, aus der Untersuchungshaft zu flüchten. Passiert sein soll dies, als zwei Polizeibeamte mit ihm in seine Wohnung fuhren, um ärztliche Unterlagen zu holen.

Beim Verlassen des Mehrfamilienhauses soll der Beschuldigte plötzlich den Polizisten vor ihm zur Seite gestossen haben und davongerannt sein. Die Polizisten konnten ihn nach einem Gerangel wieder in Gewahrsam nehmen.

Zumindest die Vorwürfe, dass er seine Ex-Frau habe ermorden wollen, streitet der Mann vor Gericht hab. Er habe Sie lediglich erschrecken wollen. Das Kriminalgericht glaubt ihm aber nicht. «Wer mit einem Bremsenreiniger im Wissen, dass dadurch eine derart massive Flammenbildung erzeugt wird, gegen eine Person sprayt, der hat das Tatgeschehen nicht mehr im Griff und handelt offensichtlich mit dem Ziel, das Leben der Person auszulöschen», schreibt es im Urteil. Das Gericht sei überzeugt, dass der Beschuldigte die Ex-Frau habe töten wollen und schlimmere Verletzungen oder gar ihr Tod nur durch das Eintreffen der Polizei hätte verhindern werden können.

Mit Maschinen gesprochen? Gutachten attestiert paranoide Schizophrenie

Das Gericht verurteilt den Mann laut dem aktuell publizierten Urteil zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten. Allerdings wird der Vollzug der Freiheitsstrafe für eine stationäre Therapie aufgeschoben. Das Gericht geht von einer mittlere bis schwerem Grade verminderten Schuldfähigkeit aus.

Denn der Serbe habe psychische Probleme. Schon vor der Attacke hätten sich diese offenbart. So berichtet das Umfeld des Beschuldigten, dieser habe sich zurückgezogen, habe in Gesprächen nur auf den Boden geschaut und Ohrenstöpseln getragen – vermutlich wegen akustischen Halluzinationen, heisst es im Urteil, das sich diesbezüglich auf ein Gutachten stützt. Auch sei mehrmals beobachtet worden, wie er mit Maschinen gesprochen habe.

Weiter sei er überzeugt gewesen, dass ihn jemand - wohl die Ex-Frau – habe vergiften wollen. Gemäss dem Gutachter habe der Beschuldigte im Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Schizophrenie gelitten.

Der Mann will das Urteil aber nicht hinnehmen. Er hat Berufung angemeldet. Vorerst gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Urteil Kriminalgericht Luzern
  • Anklageschrift Staatsanwaltschaft Luzern
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