Luzerner Geschäftsführer veruteilt

Er stahl lieber AHV-Beiträge, als seine Firma zu retten

Der Chef einer Gipserfirma aus dem Kanton Luzern stand vor Gericht. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Betreibungen und Konkursandrohungen am Laufmeter, der Geschäftsführer drückt sich aber vor der Verantwortung. Lieber kümmert er sich darum, wie er sich Geld erschleichen kann. Nun wurde er verurteilt.

«Termintreue und Qualität zu fairen Konditionen», so warb ein Gipsergeschäft im Internet für seine Dienste. Viel genützt haben die Versprechen scheinbar nicht. Die 2017 gegründete Firma befand sich nur wenige Monate nach der Eintragung bereits in finanziell desolater Situation. So geht es aus einem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts hervor.

Vor Gericht verantworten musste sich der Geschäftsführer der Gipserfirma aus dem Kanton Luzern. Die Vorwürfe: Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Betrug, Urkundenfälschung und mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHVG.

Wenige Monate nach der Gründung stapeln sich die Betreibungen

Wieso genau die Firma in die roten Zahlen abrutschte, ist nicht bekannt. Klar ist: Es ging schnell. Seit Februar 2018 – das sind sieben Monate nach der Gründung – wurde sie schon regelmässig betrieben. Damals wurde, laut der Luzerner Staatsanwaltschaft und dem Gericht, erstmals klar, wie prekär die finanzielle Schieflage der Gipserfirma ist. Aber: Es wäre noch Zeit geblieben, das Schlimmste abzuwenden – wenn denn der Geschäftsführer dies gewollt hätte. Hier liegt aber der Hund begraben.

Denn statt Versuche zu starten, die Firma wieder auf Kurs zu bringen, eine Zwischenbilanz zu erstellen oder zumindest Insolvenz anzumelden, blieb der Geschäftsführer – ein 42-jähriger Mann mit Wurzeln im Kosovo – untätig. Die Kosten blieben hoch – unter anderem für das Leasing eines BMWs über das Geschäft, Neupreis gegen 100’000 Franken – und es kamen laufend weitere Rechnungen, Bussen, Mahngebühren und so weiter dazu. Ab Sommer 2018 war das Unternehmen nicht mehr in der Lage, Rechnungen zu begleichen. Zudem hätte die Auftragslage immer mehr abgenommen, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Insgesamt war die Firma zwischen 2018 und 2020 – als schliesslich der Konkurs erfolgte – mit 65 Betreibungen und Konkursandrohungen konfrontiert. Die Forderungen beliefen sich auf total gut 300’000 Franken. Bezahlen konnte der Unternehmer diese nicht mehr. Knapp 12’000 Franken konnten die Behörden schliesslich pfänden, mehr lag nicht drin.

AHV-Beiträge vom Lohn abgezogen, aber in eigenen Sack gesteckt

Statt seinen Pflichten als Geschäftsführer nachzukommen, war der Beschuldigte scheinbar lieber um das eigene Portemonnaie besorgt. So zog er, laut Anklage, die AHV-Beiträge seiner Arbeitnehmer diesen wohl vom Lohn ab, leitete sie schliesslich aber nicht an die zuständige Ausgleichskasse weiter. Stattdessen brauchte er das Geld für sich selbst oder die Begleichung anderer Rechnungen. Von 22’000 Franken ist hierbei die Rede.

Schliesslich kam die Pandemie und die Zeit der Kredite für dadurch geschädigte Unternehmen. Und wiederum versuchte der Beschuldigte, sich mit Betrügereien einen Vorteil zu verschaffen. So beantragte er einen Kredit. Dabei behauptete er, die Pandemie sei schuld am Umsatzverlust – tatsächlich steckte das Gipsergeschäft aber schon viel früher im Sumpf. Und er gab einen viel zu hohen Umsatz an. Laut Berechnung der Staatsanwaltschaft hätte er eigentlich nur einen Kredit von 40’000 Franken bekommen, aufgrund der Falschangaben erhielt er schliesslich 150’000 Franken.

«Hätte Verschlimmerung vermeiden können»

Mit dem Geld – selbst wenn es erschlichen worden war – die Firma zu retten, daran dachte der Beschuldigte aber nicht. «Praktisch vollständig» habe er das Geld für private Zwecke genutzt, schreibt die Staatsanwaltschaft. Teils hob er das Geld selbst am Bankautomaten ab oder liess es durch Dritte abheben oder am Bankschalter abholen.

Der Chef der Gipserfirma gab vor Gericht alle Vorwürfe zu. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt ihn nun zu einer Gefängnisstrafe von 17 Monaten bedingt bei zwei Jahren. Ausserdem muss er eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 70 Franken bezahlen.

So weit kommen müssen, hätte es nicht. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklage mehrmals. «Die beschuldigte Person wäre bei rechtzeitigem Handeln in der Lage gewesen, die weitere Verschlimmerung der Vermögenslage zu vermeiden respektive erheblich zu reduzieren», heisst es. Wo kein Wille ist, ist aber oft auch kein Weg.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Kriminalgerichts Luzern
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